Gesamtschule Haan: Asbestfasern in Kontaktprobe nachgewiesen
Bei Untersuchungen an der Gesamtschule Haan wurde Asbest in Altstäuben nachgewiesen. Die drei betroffenen Räume sind aktuell gesperrt, so dass keine akute Gefährdung besteht. Zugleich hat die Stadtverwaltung weitere Untersuchungen und erforderliche Maßnahmen veranlasst.
Im Zuge der planmäßigen Fortschreibung des Schadstoffkatasters bzw. der geplanten Zusammenführung aller vorhandenen Schadstoffberichte zu dieser Liegenschaft wurde festgestellt, dass es in den Osterferien im Jahr 2025 zu einer nicht fachgerechten Ausführung im Umgang mit Schadstoffen in drei Räumen der Gesamtschule im 2. Untergeschoss kam. Die nicht ordnungsgemäße Ausführung des Austauschs von Bodenbelägen wurde amtsintern am 07.09.2026 entdeckt und hieraus sofortige Maßnahmen abgeleitet.
Unmittelbar nach der Feststellung wurden die Räume – zwei Beratungsräume sowie der Raum der Schülervertretung – vorsichtshalber umgehend verschlossen und ein Sachverständiger beauftragt, um Raumluft- und Staubkontaktproben zu nehmen und durch ein geeignetes Labor analysieren zu lassen.
Bei den Bauarbeiten ging es um den Austausch von Bodenbelägen inklusive den erforderlichen Schleifarbeiten vom Untergrund, um die alten Kleberreste zu entfernen.
Bei der Raumluftprobenahme handelt es sich um Raumluftmessungen nach VDI 3492, bei welcher die Anzahl der Faserpartikel in der Luft bestimmt werden. Bei Staubkontaktproben wird bei begründetem Verdacht auf akute Faserfreisetzung ein spezieller genormter Stempel einmalig mit leichtem Druck auf die staubige Oberfläche gedrückt. Im Fachlabor wird die Probe mittels Rasterelektronenmikroskopie (REM) und energiedispersiver Röntgenmikroanalyse (EDX) nach VDI 3877 Blatt 1 und 2 untersucht. Damit lassen sich selbst geringste Faserzahlen qualitativ und quantitativ bestimmen.
Das Labor teilte am 24.09.2026 vorweg mit, dass auf mehreren Staubkontaktproben Asbest nachgewiesen wurde. Bei den Luftproben wurde kein Asbest nachgewiesen. Das Gutachten liegt seit dem 30.09.2026 vor.
Aktuell werden die nächsten Schritte veranlasst. In Abstimmung mit einem Schadstoffgutachter wird geprüft, welche Maßnahmen erfolgen müssen. Aufgrund des bestehenden Überdeckungsverbots von Schadstoffen muss zurzeit davon ausgegangen werden, dass die Räume unter Beachtung der gültigen Vorschriften instandgesetzt werden müssen. Die Räumlichkeiten müssen bis zur Klärung des Sachverhaltes leider gesperrt bleiben. Alle Materialien verbleiben in diesen Räumen.
Aus der festgestellten Asbestbelastung ergeben sich weitergehende Fragestellungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Daher unternimmt die Verwaltung alle notwendigen Schritte, um die Situation fachkundig zu bewerten und mit geeigneten Schutzmaßnahmen sicherzustellen, dass die Gesundheit von Schülerinnen und Schülern sowie Beschäftigten bestmöglich geschützt wird.
Die Schulleitung hat in Abstimmung mit dem Amt für Gebäudemanagement und dem Amt für Schule und Sport das Kollegium, die Eltern sowie die Schülerinnen und Schüler über den Sachverhalt informiert. Über weitere Schritte werden sie selbstverständlich zeitnah und unmittelbar unterrichtet.