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Landtagswahlen


Allgemeine Informationen zu den Landtagswahlen in NRW

Wer wird gewählt?

Bei der Landtagswahl werden die Abgeordneten des nordrhein-westfälischen Landtages gewählt.

Was ist die Aufgabe der Abgeordneten?

Der nordrhein-westfälische Landtag ist die Volksvertretung in Nordrhein-Westfalen und übt verschiedene Aufgaben aus.

Hierzu zählen:

• Gesetzgebung,
• Parlamentarische Kontrolle der vollziehenden Gewalt (Regierung und Verwaltung),
• Verabschiedung des Landeshaushalts,
• Wahl anderer Verfassungsorgane.

Wahlsystem und Rechtsgrundlagen

Wahlgebiet

Das Wahlgebiet ist das Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen.

Dieses ist in 128 Wahlkreise eingeteilt, wobei das Stadtgebiet Haan bei der kommenden Landtagswahl zum Landtagswahlkreis 38 (Mettmann II) gehört.

Wahlperiode

Der nordrhein-westfälische Landtag wird grundsätzlich für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Wahltermin

Der nordrhein-westfälische Landtag wird grundsätzlich für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt für die Landtagswahl sind alle Deutschen in Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag:
• das 18. Lebensjahr vollendet haben,
• seit mindestens 16 Tagen vor dem Wahltermin ihren Hauptwohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Haan haben,
• nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlrechtsgrundsätze

Die Abgeordneten werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

Dies sind die fünf sogenannten Wahlrechtsgrundsätze.

• Allgemein
Jede Person, die die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt, kann an der Landtagswahl teilnehmen,

• Unmittelbar
Die Abgeordneten werden von den Wahlberechtigten direkt gewählt,

• Frei
Jeder Wahlberechtigte entscheidet selbst, wem er seine Stimme gibt,

• Gleich
Jede Stimme hat die gleiche Gewichtung,

• Geheim
Es darf nicht nachvollziehbar sein, wie jemand gewählt hat.

Wahlsystem

Das Wahlsystem ist ein Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl. Danach wird in jedem Landtagswahlkreis ein Abgeordneter mit relativer Mehrheit direkt gewählt. Zu den direkt gewählten Abgeordneten treten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl weitere Abgeordnete aus gesondert gewählten Landeslisten hinzu.

Im Grundsatz werden zur Zeit 128 Abgeordnete (etwa 70 v. H.) in den Wahlkreisen und 53 Abgeordnete (etwa 30 v. H.) über die Landeslisten gewählt. Das Verhältnis der Zahl der Wahlkreisabgeordneten zur Zahl der Listensitze lautet danach grundsätzlich rund 7:3.

Weitere Sitze werden aus den Landeslisten im Zuge der sogenannten Aufstockung zugeteilt, soweit dies zur Erzielung eines vollständigen Verhältnisausgleichs (mit einer ungeraden Gesamtzahl) erforderlich ist.

Stimmen

Jeder Wähler hat zwei Stimmen.

Die "Erststimme" für die Wahl eines Direktkandidaten aus dem Landtagswahlkreis und eine "Zweitstimme" für die Wahl einer Landesliste.

Im Wahlkreis ist derjenige Bewerber direkt gewählt der die meisten Stimmen auf sich vereinigt.

Rechtsgrundlagen

Das für die Landtagswahl geltende Recht ergibt sich im Wesentlichen aus den folgenden Rechtsgrundlagen:

• Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen,
• Landeswahlgesetz,
• Landeswahlordnung.


Ergebnisse der vergangenen Landtagswahlen in NRW 

Landtagswahl am 15.05.2022

Das Ergebnis der Stadt Haan zur Wahl des Landtages Nordrhein-Westfalen am 15.05.2022, kann unter folgendem Link eingesehen werden:

Wahlergebnis der Stadt Haan zur Landtagswahl am 15.05.2022

 

Die Ergebnisse der Landtagswahl in allen Wahlkreisen des Landes, können über die Seite des Landeswahlleiters eingesehen werden:

Wahlergebnisse zur Landtagswahl aller Wahlkreise in NRW

Landtagswahl am 14.05.2017

Landtagswahl am 13.05.2012

Landtagswahl am 09.05.2010

15.05.2022