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FAQ Stadtentwässerung

Darf ich mein Auto auf der öffentlichen Straße waschen?

Das Auto auf der Straße zu waschen ist nach der Entwässerungssatzung der Stadt Haan verboten. Gemäß § 7 Abs. (8) darf eine Einleitung von Abwasser in die öffentliche Abwasseranlage auf anderen Wegen als über die Anschlussleitung eines Grundstücks nur mit Einwilligung der Stadt erfolgen.

Darf ich mein Auto auf meinem Privatgrundstück waschen?

Auch auf dem Privatgrundstück ist das Autowaschen grundsätzlich verboten. Ursache hierfür ist der Schutz des Grundwassers. So ist das Waschen von Autos in Wasserschutzgebieten generell unter Strafe gestellt. Außerhalb von Wasserschutzgebieten kann das Waschen von Autos in der Stadt Haan ausnahmsweise erlaubt sein, wenn eine Gefahr für das Grundwasser ausgeschlossen werden kann. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn das Abwassers vor Einleitung in den öffentlichen Kanal in einer entsprechenden Abscheideanlage behandelt wird. Erfolgt das Reinigen des Autos ausschließlich mit klarem Wasser und ohne chemische Zusätze und ist darüber hinaus eine Behandlung des Abwassers in der öffentlichen Kläranlage sichergestellt, kann das Waschen von der Stadt Haan im Einzelfall erlaubt werden. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Tiefbauamt.

Auf welcher Höhe liegt in Haan die Rückstauebene?

Die Rückstauebene, also die Höhe bis zu der das Abwasser im Kanalsystem ansteigen kann, ist keine absolute Höhe. Sie liegt auch nicht auf Höhe der Straßenoberkante im Bereich der Anschlussstelle der Grundstücksentwässerungsanlage an den öffentlichen Kanal. Entscheidend ist vielmehr der Entspannungspunkt im öffentlichen Kanalsystem und muss für jedes einzelne Grundstück separat ermittelt werden. Das Tiefbauamt hilft Ihnen hier gerne weiter.

Gibt es in der Stadt Haan eine Einleitungsbeschränkung für das Niederschlagswasser?

Aufgrund einer aktuellen Ordnungsverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf gelten in weiten Teilen Gruitens Einleitungsbeschränkungen. Aber auch im übrigen Stadtgebiet gibt es verschiedene Bereiche, in denen das Niederschlagswasser nicht unbegrenzt in den öffentlichen Kanal eingeleitet werden darf. Ob Ihr Grundstück betroffen ist kann Ihnen das Tiefbauamt beantworten.

Was darf in den Kanal eingeleitet werden und was nicht?

In die öffentliche Abwasseranlage dürfen ausschließlich Schmutz- und Niederschlagswässer eingeleitet werden.
Verboten sind Stoffe – auch in zerkleinertem Zustand – die zu Ablagerungen und Verstopfungen führen können wie zum Beispiel Putzlappen, Hygieneartikel, Rasierklingen, Zellstofftücher, Farb- und Lösungsmittel, Sand und Mörtelreste, Reste von Rauchwaren, Kaffeesatz, Speisereste oder Strumpfhosen. Insbesondere dürfen keine Feuchttücher in den Kanal gelangen.

Darf ich Putzwasser oder anderes Abwasser in den Straßenablauf/Gully kippen?

Gemäß § 7 Abs. (8) darf eine Einleitung von Abwasser in die öffentliche Abwasseranlage auf anderen Wegen als über die Anschlussleitung eines Grundstücks nur mit Einwilligung der Stadt erfolgen. Somit ist es verboten Putzwasser in den Gully zu geben.

Ist die Grundstücksanschlussleitung privat oder öffentlich?

Nein, die Grundstücksanschlussleitung (also der Teil von der Grundstücksgrenze bis zum öffentlichen Kanal) ist Bestandteil der privaten Grundstücksentwässerungsanlage, auch wenn diese in einer öffentlichen Fläche liegt. Der private Grundstückseigentümer ist für die regelmäßige Untersuchung, die Unterhaltung und gegebenenfalls die Erneuerung der Leitung verantwortlich.

Kann die Stadt Haan Auskunft über Grundwasserstände geben?

Nein, die Stadt Haan führt keine Liste über Grundwasserpegel.

Brauche ich für mein Neubauvorhaben einen Revisionsschacht an der Grundstücksgrenze?

Ja, die städtische Entwässerungssatzung schreibt die Revisionsschächte an der Grundstücksgrenze vor. Bei einem Mischsystem ist ein Schacht ausreichend, innerhalb eines Trennsystems sind sowohl ein Schacht für das Schmutzwasser als auch ein separater für das Niederschlagswasser einzurichten.

Welche Flächen darf ich mit einem Hochdruckreiniger säubern und welche nicht?

Mit einem Hochdruckreiniger dürfen keine Oberflächen gereinigt werden, die durch den Wasserdruck ausgewaschen werden können. Hierzu gehören insbesondere Flächen wie Metalldächer, verputzte oder angestrichene Hausfassaden, Mauern oder Grundstückseinfassungen. Fliesen, Beton- oder Natursteinflächen sind dagegen unbedenklich, wenn sie nicht in Gewerbe- oder Industriegebieten, Garagenhöfen oder Stellplätzen verbaut sind.

Kann das Tiefbauamt Auskunft zu privaten Grundstücksentwässerungsanlagen erteilen?

Nein, im Tiefbauamt werden keine Akten zu privaten Anlagen geführt. Hilfsweise kann beim Bauaufsichtsamt nachgefragt werden. Hier könnte in den Hausakten der mit dem Bauantrag ursprünglich eingereichte Entwässerungsantrag eventuell archiviert sein.

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