Zahlung
Es wird gebeten, die Grundsteuer mit einem SEPA-Mandat zu zahlen und bei Zahlungsschwierigkeiten rechtzeitig Rücksprache zu halten.
Bitte beachten Sie, dass die Zahlungspflicht auch bestehen bleibt, wenn Sie Einspruch gegen die Bescheide des Finanzamtes oder Widerspruch gegen Ihren Grundsteuerbescheid erheben.