Liegenschaften & Grundstücke
An- und Verkauf von Grundstücken
Zur Flächenbevorratung kauft die Stadt landwirtschaftlich genutzte Grundstücke an.
An Privatgrundstücke angrenzende, nicht mehr benötigte Flächen, können an die anliegenden Grundstückseigentümer veräußert werden. Der Kaufpreis richtet sich nach der Nutzungsmöglichkeit. In diesem Falle sind die mit dem notariellen Vertrag verbundenen Kosten sowie die einer eventuell erforderlichen Vermessung vom Erwerber zu tragen.
Grundsätzlich veräußert die Stadt auch Wohnbaugrundstücke. Das Angebot ist jedoch sehr begrenzt und zurzeit stehen uns leider keine bebaubaren Grundstücke zur Verfügung. Sobald wir in diesem Bereich Grundstücke anbieten können, erhalten Sie hier die entsprechenden Informationen.
Wenn Sie Interesse an einem Baugrundstück haben, so merken wir Sie gerne vor. Sobald wir Grundstücke veräußern können, werden Sie von uns informiert, so dass Sie eine konkrete Bewerbung abgeben können.
Verpachtung und Gestattung städtischer Grundstücke
Die Stadt verpachtet Flächen, die als Garten- und Grünland, Weide- und Ackerland genutzt werden können.
Die Ackerflächen sind in der Regel an die örtlichen Landwirte verpachtet.
Städtische Flächen, die an Privatgrundstücke angrenzen, können von den jeweiligen Eigentümern angepachtet werden, wenn diese nicht für öffentliche Zwecke zur Verfügung stehen müssen. Eine entsprechende Anfrage werden wir kurzfristig mit den betroffenen Abteilungen im Hause klären.
In bestimmten Fällen gestattet die Stadt auch die Nutzung städtischer Flächen für einen begrenzten Zeitraum. Hierzu zählen die Lagerung von Baumaterialien oder die Pflege einer an das Privatgrundstück angrenzenden Grünfläche. Je nach Art der Nutzung ist hierfür ein Entgelt zu zahlen.
Bestellung und Verwaltung von Erbbaurechten
Ein Erbbaurecht ist das Recht an einem Grundstück, welches die bauliche Nutzung über einen befristeten Zeitraum garantiert. Die Laufzeit kann zwischen den Vertragsparteien frei vereinbart werden. Sie richtet sich in der Regel nach der durchschnittlichen Lebensdauer des auf dem Grundstück errichteten Gebäudes und beträgt bei Wohnbaugrundstücken in der Regel 99 Jahre. Für das Erbbaurecht zahlt der Erbbauberechtigte einen jährlichen Erbbauzins.
Neue Erbbaurechtsverträge werden derzeit nur selten abgeschlossen. Diese beziehen sich dann auf öffentliche Nutzungen wie Kindergärten etc.
Die Erbbauberechtigten können bei der Stadt jederzeit einen Antrag auf Erwerb des Grundstücks stellen. Auch die Genehmigungen für die Veräußerung oder die Belastung des Erbbaurechts können hier beantragt werden.
Löschung von Grundbuchrechten
In privaten Grundbüchern können Rechte zu Gunsten der Stadt Haan eingetragen sein. Hierbei handelt es sich vorwiegend um Rechte für Kanalleitungen, Wegerechte, Vorkaufsrechte und Rückauflassungsvormerkungen.
Oftmals verbleiben Kanal- und Wegerechte durch Grundstücksteilungen auf Grundstücken bestehen, obwohl sie gegenstandslos geworden sind.
Hierfür kann schriftlich eine Löschungsbewilligung beantragt werden. Die Gebühr für die Erteilung beträgt 25,00 Euro.
Ist ein Grundstücksverkauf beabsichtigt, wendet sich der beauftragte Notar in der Regel an die Stadt, um noch eingetragene Vorkaufsrechte oder Rückauflassungsvormerkungen zu löschen.
Bestellung von Grundbuchrechten
Bei der Verlegung neuer Kanalleitungen kann es erforderlich werden, diese teilweise auf Privatgrundstücken zu verlegen. Um den Betrieb der Leitung dauerhaft zu sichern, ist es erforderlich das betroffene Grundstück mit einem dinglichen Recht im Grundbuch zu belasten. Hierfür erhält der betroffene Grundstückseigentümer eine Entschädigung.