Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie geduldete Ausländerinnen und Ausländer erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Diese Leistungen stellen, ähnlich wie in der „normalen“ Sozialhilfe, den notwendigen Bedarf an Ernährung, Unterkunft inklusive Heizung, Kleidung sowie Gesundheits- und Körperpflege sicher. Allerdings wird dieser Betrag gegenüber der Sozialhilfeleistung gekürzt.
Bei den vorgenannten Leistungsberechtigten handelt es sich um Personen, die aus Gründen der politischen Verfolgung, ihr Heimatland verlassen haben und in Deutschland Asyl suchen. Für die Sicherstellung des Lebensunterhaltes, die Unterbringung, sowie die Betreuung während des Asylverfahrens, ist die Stadt Haan zuständig.
Anspruchsberechtigte Personen erhalten auf Antrag Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, kurz AsylbLG.
Neben den Regelsätzen, werden die Kosten zur Unterkunft und Krankenhilfe gewährt.
Vorhandenes Einkommen oder Vermögen wird, wie in den anderen Sicherungssystemen, auf den Leistungsanspruch in gesetzlicher Höhe angerechnet. Ebenso können Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch genommen werden, zum Beispiel für die Mitgliedschaft in einem Sportverein oder eine Lernförderung zum Beispiel für Kinder.
Daneben werden Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler betreut. Dies sind deutsche Volkszugehörige aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion und anderen osteuropäischen Staaten, die im Wege eines speziellen Aufnahmeverfahrens, ihren Aufenthalt in Deutschland begründet haben.