Kindertagespflege
KINDERTAGESPFLEGE KURZ ERKLÄRT
Die Kindertagespflege ist neben der Tagesbetreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (KiTas) eine weitere Betreuungsform. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass sie familienähnlich ist und sich vorwiegend an Kinder zwischen dem ersten und dritten Lebensjahr richtet.
Ein Merkmal der Kindertagespflege ist eine individuelle, auf die Bedürfnisse der Familien abgestimmte, Betreuung von bis zu 5 Tageskindern aus. Durch die Flexibilität in den Betreuungszeiten wird eine Vereinbarung von Familie und Beruf ermöglicht. Kindertagespflege wird im geschützten Rahmen im Haushalt der Kindertagespflegeperson oder in anderen angemieteten Räumen angeboten. Im Falle von Ausfall der Kindertagespflegeperson ist die Betreuung durch eine Vertretungskraft gesichert. Diese Person ist den Kindern durch regelmäßige Kontaktbesuche bekannt, sodass eine vertrauensvolle Vertretung für die Kinder möglich ist.
Qualifizierte Kindertagespflegepersonen fördern und unterstützen die individuellen Entwicklungsschritte der Kinder und arbeiten mit der Fachberatung Kindertagespflege des Jugendamtes Haan zusammen.
Neben eigenständig tätiger Kindertagespflegepersonen (umgangssprachlich auch bekannt als „Tagesmutter“ oder „Tagesvater“) gibt es Großtagespflege-Stellen. In diesem Fall betreuen zwei (maximal drei) speziell qualifizierte Kindertagespflegepersonen bis zu 9 Kinder.
Neben der klassischen Kindertagespflege gibt es auch Randzeitenbetreuung. Eltern haben hierbei die Möglichkeit, Kinder bis zum 14. Lebensjahr unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zu KiTa oder Schule (außerhalb der regulären Öffnungszeiten) betreuen zu lassen.
Erklärfilm: Was ist Kindertagespflege? - YouTube
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KINDERSCHUTZ IN DER KINDERTAGESPFLEGE
Neben der Unterstützung der individuellen Entwicklung der Kinder ist in der Kindertagespflege ebenso der Schutz vor möglichen Gefahren ein elementarer Bestandteil. Kindertagespflegepersonen wissen um ihre Verantwortung für ein gesundes und gewaltfreies Aufwachsen von Kindern. Sowohl in der Qualifizierung als auch in jährlichen Schulungen und der Zusammenarbeit mit der Fachberatung sind die Themen Kindeswohl und Kinderschutz verankert.
INKLUSIVE KINDERTAGESPFLEGE
Kinder mit chronischer Erkrankung, Behinderung und anderen Teilhabeeinschränkungen werden ebenfalls in der Kindertagespflege betreut.
Die Fachberatung der Stadt Haan vermittelt Plätze bei erfahrenen Kindertagespflegepersonen mit inklusiver Zusatzqualifikation.
Vorteil ist, dass aufgrund der überschaubaren Gruppengröße und der familienähnlichen Umgebung eine individuelle Betreuung und Förderung ermöglicht werden kann.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Anspruch auf Betreuung in Kindertagespflege haben alle Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres; in begründeten Einzelfällen auch schon früher. Bis zum 14. Lebensjahr besteht ein Anspruch auf Randzeitenbetreuung.
Ablauf der Vermittlung
Eltern können sich bei der Fachberatung Kindertagespflege zu einer passenden Betreuung beraten lassen. Alternativ können sie auch eigenständig die Kindertagespflegeperson auswählen, die ihr Kind betreut und mit ihr Absprachen über die Betreuung treffen.
Wenn eine Kindertagespflegestelle gefunden wurde, wird bei der Fachberatung Kindertagespflege ein Antrag auf Geldleistungen und Vermittlung gestellt. Die Anmeldung für die Kindertagespflege kann online gestellt werden oder über die Fachberatung Kindertagespflege erfolgen.
Finanzierung / Kosten
Das Jugendamt der Stadt Haan finanziert die Betreuung in der Kindertagespflege durch Zahlung von Pflegegeldern an die Kindertagespflegeperson. Von den Eltern wird, wie auch in der KiTa, ein einkommensabhängiger Kostenbeitrag erhoben. Dieser kann folgender Tabelle entnommen werden:
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Aufgaben der Fachberatung
Die Fachberatungsstelle ist die zentrale Anlaufstelle für die Kindertagespflegepersonen und Eltern, die ihr Kind in der Kindertagespflege betreuen lassen.
Die Kernaufgaben der Fachberatung sind neben der individuellen Vermittlung des Kindes an eine Kindertagespflegeperson, eine beratende Unterstützung von Kindertagespflegepersonen und Eltern in Fragen der kindlichen Entwicklung, Bildung, Betreuung und Erziehung.
VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE TÄTIGKEIT ALS KINDERTAGESPFLEGEPERSON
Kindertagespflegepersonen bieten ein professionelles Betreuungs- und Bildungsangebot (primär) für Kinder unter drei Jahren. Für diese verantwortungsvolle Aufgabe sind daher die persönliche, fachliche und räumliche Eignung Voraussetzung. Interessierte Personen können sich durch die Fachberatung Kindertagespflege beraten und gegebenenfalls vermitteln lassen.
Die Voraussetzungen sind der Satzung der Stadt Haan über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege unter §5 zu entnehmen.
Weitere Informationen für Kindertagespflegepersonen, Eltern und weitere Akteur_innen der Kindertagespflege finden Sie auf der folgenden Internetseite des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: