Finanzielle Hilfen
Wirtschaftliche Erziehungshilfe
- Die wirtschaftliche Erziehungshilfe erstellt Bewilligungs- und Ablehnungsbescheide für Maßnahmen nach den vierten Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
- Sie ist zuständig für das Rechnungswesen des Jugendamtes.
- Sie berechnet den Kostenbeitrag von Eltern für stationären und teilstationären Hilfen.
- Für Pflegeeltern ist die wirtschaftliche Erziehungsstelle Anlaufstelle für Beratung in finanziellen Angelegenheiten und Unterstützung bei der Beantragung von Beihilfen für ihre Pflegekinder.
Amtsvormundschaften / Pflegschaften
- Sind Mütter noch minderjährig wird das Jugendamt von dem zuständigen Gericht gemäß § 1791 c BGB zum gesetzlichen Vormund bestellt.
- Bei volljährigen Elternteilen kann das Gericht auf Antrag des Jugendamtes Teile der Elterlichen Sorge (Pflegschaft) oder die gesamte Elterliche Sorge (Vormundschaft) auf das Jugendamt übertragen.