Sprungziele
Inhalt

Finanzielle Hilfen

Wirtschaftliche Erziehungshilfe

  • Die wirtschaftliche Erziehungshilfe erstellt Bewilligungs- und Ablehnungsbescheide für Maßnahmen nach den achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
  • Sie ist zuständig für das Rechnungswesen des Jugendamtes.
  • Sie berechnet den Kostenbeitrag von Eltern für stationäre und teilstationäre Hilfen.
  • Für Pflegeeltern ist die wirtschaftliche Erziehungshilfe Anlaufstelle für Beratung in finanziellen Angelegenheiten und Unterstützung bei der Beantragung von Beihilfen für ihre Pflegekinder.

Kontakt

  1. Frau Simons

    Alleestraße 8
    42781 Haan

  2. Frau Dittrich

    Alleestraße 8
    42781 Haan

Amtsvormundschaften / Pflegschaften

  • Sind Mütter noch minderjährig wird das Jugendamt von dem zuständigen Gericht gemäß § 1791 c BGB zum gesetzlichen Vormund bestellt.
  • Bei volljährigen Elternteilen kann das Gericht auf Antrag des Jugendamtes Teile der Elterlichen Sorge (Pflegschaft) oder die gesamte Elterliche Sorge (Vormundschaft) auf das Jugendamt übertragen.

Kontakt

Frau Breig

Alleestraße 8
42781 Haan