Sprungziele
Inhalt

Versendung der Grundsteuerbescheide am 29.05.2026

Der Rat der Stadt Haan hat in seiner Sitzung am 11.05.2026 die Hebesätze für die Grundsteuer für das Jahr 2026 beschlossen. Hinsichtlich der Grundsteuer B wurde die Rückkehr zu einem einheitlichen Hebesatz entschieden.

Die geänderten Hebesätze ab dem 01.01.2026 betragen für die

Grundsteuer A – Betriebe der Land- und Forstwirtschaft: 413 v.H.
Grundsteuer B – Wohn- und Nichtwohngrundstücke: 685 v.H.

Am Freitag, 29.05.2026 werden die Grundsteuerbescheide für die Haaner Bürger_innen zusammen mit einem erläuternden Merkblatt (siehe auch unter „Dokumente“) versendet.

Die Zahlungen der ersten Fälligkeiten, die regulär zum 15.02. und 15.05.2026 zu zahlen gewesen wären, werden zusammen mit der dritten Fälligkeit am 17.08.2026 fällig.

Bitte stellen Sie individuelle Fragen vorzugsweise per E-Mail an steueramt@stadt-haan.de. Die Grundsteuerstelle wird persönlich nicht durchgängig telefonisch erreichbar sein.

Fragen zum Grundsteuermessbetrag, zu den Berechnungsgrundlagen und zur Grundsteuerreform können ausschließlich vom zuständigen Finanzamt Hilden beantwortet werden: Hotline zur Grundsteuerreform des Finanzamts: 02103/917-1959 oder Bürgerservice des Finanzamts: 0211/1655-1655.

Rückfragen zu den Gebühren sind an die Bauverwaltung unter bauverwaltung@stadt-haan.de zu richten.