Sprungziele
Inhalt

Schülerbeförderung


Die Stadt Haan übernimmt die Kosten für die Fahrt zur Schule, wenn der kürzeste Weg (Fußweg) zwischen Wohnung und nächstgelegener Schule weiter ist als

2 Kilometer in der Primarstufe
3,5 Kilometer in der Sekundarstufe I
5 Kilometer in der 11. - 13. Klasse

Unabhängig von der Länge des Schulwegs entsteht ein Anspruch, wenn der Schüler dauerhaft aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund einer geistigen oder körperlichen Behinderung ein Verkehrsmittel benutzen muss. Hierzu ist ein ärztliches Attest und ggf. eine amtsärztliche Untersuchung erforderlich. Außerdem entsteht ein Anspruch, wenn der Schulweg nach den objektiven Gegebenheiten besonders gefährlich oder nach den örtlichen Verhältnissen für Schüler ungeeignet ist. Nach Einreichung einer ausführlichen Begründung wird hierzu die Stellungnahme der Kreispolizeibehörde eingeholt.

Die Stadt Haan bietet im Rahmen der Übernahme der Schülerfahrkosten ein besonderes Tarifangebot des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr das sogenannte Schokoticket an. Das Schokoticket berechtigt über den Schulweg hinaus auch zur Nutzung des öffentlichen Nahverkehrsangebotes des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr rund um die Uhr und gilt auch in den Ferienzeiten. Die Eltern oder der volljährige Schüler bzw. die volljährige Schülerin haben einen monatlichen Eigenanteil zu leisten. Dieser beträgt

14 € für das erste Kind einer Familie und jede/n volljährigen Schüler/in
7 € für das zweite Kind einer Familie
0 € für dritte und jedes weitere Kind einer Familie

Wichtig
Bei den Schülerfahrkosten gilt das Schulträgerprinzip d.h., die Stadt Haan übernimmt bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen nur die Schülerfahrkosten für Schüler/innen an Haaner Schulen. Das gilt auch für auswärtige Haaner Schüler/innen allerdings da nur dann, wenn die o.g. Entfernungsgrenzen zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform erfüllt sind. Dies ist von der Heimatgemeinde entsprechend zu bestätigen. Die Anträge auf Schülerfahrkosten sind im jeweiligen Schulsekretariat zu erstellen.