Schöffen
Das Schöffenamt ist in die Rechtsprechung aufgenommen worden, um "Volkes Stimme" in die Justiz einzubeziehen. Als Schöffen werden
Personen eingesetzt, die einen gesunden Menschenverstand sowie Lebens- und Berufserfahrung mitbringen. Besondere Rechtskenntnisse sind nicht erforderlich. Für das Schöffenamt bewerben können sich Mitbürgerinnen und Mitbürger, die...
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- zu Beginn der Amtszeit älter als 25 Jahre und jünger als 70 Jahre sind
- mindestens ein Jahr im Gerichtsbezirk gemeldet sind
- weder vorbestraft noch entmündigt sind
- beruflich nicht mit der Justiz verbunden sind (z.B. Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Justizvollzugsbeamte usw.) Grundlage: §§ 31 ff. des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG)
Mit einem formlosen Schreiben bitten Sie um Aufnahme in die Vorschlagliste. Enthalten sollte dieses Schreiben: Name, Vorname ggf. Geburtsname, Adresse, Geburtsdatum und -ort, Telefonnummer, Berufsbezeichnung. Zudem sollten Sie bestätigen, dass die oben genannten Voraussetzungen bei Ihnen gegeben sind. Grundsätzlich ist eine Aufnahme in die Bewerberliste jederzeit möglich. Interessierte Personen werden jedoch gebeten, auf die Presseveröffentlichungen zu achten, wann das erneute Aufstellungsverfahren beginnt.
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