Rückkehr zu einem einheitlichen Hebesatz bei der Grundsteuer B
Im Jahr 2025 hatte der Rat der Stadt Haan von der neu geschaffenen landesgesetzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, differenzierte Hebesätze zu beschließen. Vor dem Hintergrund richtungsweisender Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Düsseldorf und Gelsenkirchen zur Praxis der differenzierten Hebesätze und der daraus resultierenden Rechtsunsicherheit, hat sich der Rat der Stadt Haan zur Rückkehr zu einheitlichen Hebesätzen entschlossen. Dadurch wird eine klare und nachvollziehbare Grundsteuerregelung für alle Grundstückseigentümer_innen gewährleistet. Die Umstellung auf einen einheitlichen Hebesatz führt dazu, dass sich die individuelle Grundsteuerbelastung im Vergleich zum Vorjahr verändern kann. Während einige Grundstückseigentümer_innen künftig weniger zahlen, kann die Grundsteuer für andere höher ausfallen als im Jahr 2025. Wichtig ist: Der festgesetzte Hebesatz von 685 v.H. ist aufkommensneutral. Insofern werden durch den einheitlichen Hebesatz keine Mehreinnahmen erzielt. Die Veränderungen ergeben sich allein daraus, dass die Steuerlast nun wieder gleichmäßig auf alle Grundstücke verteilt wird und die bisherige Differenzierung zwischen verschiedenen Grundstücksarten entfällt. Im Vergleich zu Nachbarkommunen bewegt sich der Hebesatz weiterhin auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau.