Lärmsktionsplan 3. Runde
Nach der 2. Stufe ist alle fünf Jahre die Lärmaktionsplanung zu überprüfen. In der dritten Runde der Lärmminderungsplanung sind der gesetzliche Betrachtungsumfang und die Schwellenwerte der Stufe 2 weiterhin gültig.
Die Stadt Haan gehört mit rund 30.000 Einwohnern nicht zu den Ballungsräumen im Sinne der Lärmminderungsplanung.
Im Zuge der Überprüfung sind daher zu betrachten:
- die Bundes- und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr sowie
- Schienenwege mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr
Die Lärmaktionsplanung der 3. Runde des Eisenbahnbundesamts an Haupteisenbahnstrecken wurde bereits abgeschlossen.
Es wird daher im Folgenden nur auf den Lärmaktionsplan Stufe 3 der Stadt Haan eingegangen.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) unterstützt die Kommunen außerhalb der Ballungsräume bei der Lärmkartierung für die Hauptverkehrsstraßen im Sinne der Lärmminderungsplanung.
Die Geodatenbereitstellung des LANUV für die Lärmkartierung der 3. Runde wurde im Mai vervollständigt, so dass die Grundlagen für den Lärmaktionsplan der 3. Runde vorliegen.
Neben der Autobahn 46, der Bundesstraße 228 und der Landesstraße 357 wurden in der 3. Runde erstmals auch Abschnitte der Landesstraße 288 und Landesstraße 423 mit kartiert.
Frist für die Lärmaktionsplanung der 3. Runde nach dem BImschG ist der 18.07.2018. Aufgrund der 2018 erfolgten Geodatenbereitstellung durch das LANUV kann diese Terminvorgabe nicht eingehalten werden.
Die Vorgehensweise ist wie folgt vorgesehen:
- Überprüfung der Maßnahmen zur Lärmaktionsplanung der Stufe 2 und Einarbeiten bereits umgesetzter Maßnahmen in Stufe 3 (Fortschreiben des Lärmaktionsplans)
- Erarbeitung von Vorschlägen / denkbaren Maßnahmen in den neu hinzugekommenen Abschnitten, bzw. Ergänzung der Maßnahmen der Straßen aus Stufe 2.
- Erstellung des Maßnahmenplans mit Untersuchungs- und Erläuterungsbericht
- TÖB Beteiligung (1 Runde) und synoptische Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
- Öffentlichkeitsbeteiligung (1 Runde, Offenlage) und synoptische Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Die Zwischenergebnisse und Ergebnisse werden den zuständigen politischen Gremien vorgestellt.