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Kauf und Verkauf

Bitte beachten Sie bei einem Verkauf, dass die Grundsteuer eine Jahressteuer ist. Sie wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt.

Dies bedeutet, dass Änderungen während des Kalenderjahres sich erst für die Grundsteuer des nächsten Kalenderjahres auswirken und das Finanzamt erst zum nächsten Jahr mit einer Zurechnungsfortschreibung die neuen Eigentumsverhältnisse ausweist. Die Veräußerin/der Veräußerer eines Grundstücks bleibt damit bis zur Fortschreibung steuerpflichtig. Private Absprachen haben grundsätzlich keine Wirkung gegenüber diesen Bestimmungen.

Die Gartenstadt Haan hat aber für ihre Bürger die Möglichkeit eingerichtet, auch unterjährige Besitzwechsel zu realisieren: Voraussetzung hierfür ist die frühzeitige Mitteilung des Eigentümerwechsels und die entsprechende Erklärung des neuen Eigentümers. Kopien der Teile des notariellen Kaufvertrages, aus denen das Kaufobjekt, wer an wen verkauft hat und zu welchem Zeitpunkt der wirtschaftliche Übergang erfolgt ist, sind dabei hilfreich.