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Grundsteuerreform

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Bewertungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und die Besteuerung anhand aktuellerer Werte gefordert.

Ende 2019 hat der Bund die Grundsteuerreform verabschiedet. Das Land Nordrhein-Westfalen hat dieses Modell übernommen. Ab dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer anhand der neu zu berücksichtigenden Werte festgesetzt.

Auf der Webseite der Finanzverwaltung NRW erhalten Sie eine Vielzahl von Informationen über die Grundsteuerreform als solche www.finanzverwaltung.nrw.de/Grundsteuerreform.

Das Finanzamt hat aufgrund des neuen Grundsteuergesetzes und der Berücksichtigung der von den Eigentümerinnen und Eigentümern in den Grundsteuererklärungen angegebenen Informationen eine Neubewertung vorgenommen und neue Grundsteuerwertbescheide und Grundsteuermessbescheide versandt.