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Einsprüche oder Fragen bezüglich der Bescheide des Finanzamtes

Gegen Festsetzungen in den vorgenannten Bescheiden (Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid) ist ein Einspruch nur bei dem für Sie zuständigen Finanzamt möglich.

Der Einspruch ist bei dem zuständigen Finanzamt schriftlich einzureichen. Eine Bestätigung über den Eingang Ihres Einspruchs erteilt Ihr Finanzamt in der Regel nicht.

Die Frist für einen Einspruch beträgt einen Monat nach Zugang der Bescheide vom Finanzamt.

Fragen zum Zustandekommen der Werte in diesen Bescheiden richten Sie bitte an das

  • Finanzamt Hilden unter der Hotline Tel: 02103 917-1959 oder an
  • Bürgerservice des Finanzamtes unter Tel: 0211 1655-1655.