Sprungziele
Inhalt

Bewohnerparkausweis

Sie haben Ihren Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet und sind im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis? Dann können Sie für Ihren Personenkraftwagen oder Ihr Motorrad einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn Sie nicht über einen privaten Stellplatz verfügen.

Der Anwohnerparkausweis wird für ein Jahr ausgestellt. Der Zeitraum beginnt mit der Ausstellung

Sie benötigen zur Antragstellung

  • Fahrzeugschein beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Personalausweis oder Reisepass bzw. Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung (Für Auslände_innen aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass)
  • Führerschein
    Diesen sollten Sie vorsorglich immer mitbringen. Zwingend benötigen wir ihn, wenn das Fahrzeug nicht auf Sie als antragstellende Person zugelassen ist oder wenn an Ihrer Stelle eine bevollmächtigte Person zur Antragstellung vorspricht (Kopie genügt).
  • bei Erstanträgen und im Falle eines Wohnungswechsels eine negative Stellplatzbestätigung
  • Bewohnerparkausweis
  • Halterbestätigung
    Diese ist erforderlich, wenn das Fahrzeug nicht auf die antragstellende Person zugelassen ist.
  • Voraussetzungen bei Leih- und Mietfahrzeugen Bei Leih- und Mietfahrzeugen gewerblicher Anbieter können wir einen Bewohnerparkausweis für die Dauer der Nutzung ausstellen. Dazu benötigen wir als Nachweis den Leih- oder Mietvertrag, aus dem die Nutzdauer eindeutig hervorgeht. Eine Kopie ist ausreichend.

Gebühren

Die Gebühren betragen 120,00 Euro /Jahr