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Berechnung der Grundsteuer

Die Grundsteuer wird nach einem mehrstufigen Verfahren berechnet:

Grundlage der Berechnung durch das Finanzamt ist der Grundsteuerwert (früher: Einheitswert) des Grundbesitzes, der in den Steuermessbetrag einfließt. Hierauf wendet die Gemeinde den örtlichen Hebesatz an und setzt die Grundsteuer im Grundsteuerbescheid fest.

Formel: Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer

Grundlage für die Heranziehung zur Grundsteuer sind somit die Grundlagenbescheide des Finanzamtes. Solange das Finanzamt auf einen etwaigen Einspruch Ihrerseits keine Änderung vorgenommen hat, bleibt Ihre Steuerpflicht in der festgesetzten Höhe bestehen. Die Stadt beschließt lediglich den Hebesatz.