Batterien / Akkus
Bereits seit Oktober 1998 dürfen Batterien und Akkus auf keinen Fall mit dem Restmüll entsorgt werden, sondern müssen nach Gebrauch an eine Verkaufsstelle oder eine hierfür eingerichtete Sammelstelle zurückgegeben werden.
Denn jeder Händler und jede Verkaufsstelle von Batterien, egal ob Supermarkt, Elektrohandel, Fotofachgeschäft oder Versandhandel, ist gesetzlich zur kostenlosen Rücknahme von Batterien verpflichtet.
Allerdings nur in üblichen Mengen und auch nur von solchen Batteriearten, die jeweils im Sortiment geführt werden.
Batterien und Akkus können beim Schadstoffmobil nicht angenommen werden.