Schwerbehinderte mit ausweis "ag" oder bi"
Sie können auf Antrag den EU-einheitlichen Parkausweis für Behinderte erhalten, wenn auf der Rückseite Ihres Schwerbehindertenausweises die Merkzeichen "aG" oder "BI" eingetragen sind.
Der Parkausweis gilt für das gesamte Bundesgebiet und erlaubt das Parken auf Behindertenparkplätzen, das Parken auf Bewohnerparkplätzen bis zu drei Stunden (mit Parkscheibe), das Parken im eingeschränkten Halteverbot bis zu drei Stunden (mit Parkscheibe), das kostenlose Parken ohne zeitliche Beschränkung an Parkuhren und Parkscheinautomaten und das Parken in Fußgängerzonen während der Lieferzeit.
Für die Ausstellung des Parkausweises benötigen Sie folgende Unterlagen:
- formloser Antrag
- Personalausweis bzw. Pass
- Schwerbehindertenausweis (gegebenenfalls Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes)
- Passfoto
Gebühren
Gebühren fallen nicht an.