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Stadtinspektoranwärter/in (Bachelor of Laws/Bachelor of Arts)

Voraussetzung für die Ausbildung ist die Fachhochschulreife oder ein gleichwertiger Schulabschluss.

Soweit Ausbildungsplätze verfügbar sind, ist der Einstellungstermin der 01.09. eines Jahres.

Die dreijährige Ausbildung unterteilt sich in 18 Monate fachpraktische Studienzeit in vier verschiedenen Bereichen der Stadtverwaltung. In einer praxisorientierten Ausbildung lernen die zukünftigen Beamten/Beamtinnen des gehobenen Dienstes alle Seiten des Berufes kennen. Jedes Praxismodul endet mit einer Praxisprüfung. Der fachpraktische Teil wird durch ein fachwissenschaftliches Studium unterbrochen, das insgesamt ebenfalls 18 Monate beträgt und an einer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung durchgeführt wird.

Die Ausbildung endet mit der Bachelorprüfung.