Brandmeisteranwärter/in
Voraussetzung für die Ausbildung ist der Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene, dem Feuerwehrdienst förderliche Berufsausbildung.
Der Einstellungstermin richtet sich nach den angebotenen Lehrgängen der Feuerwehrschulen (in der Regel zum 01.04. oder 01.10. eines Jahres). Die Anwärter/innen lernen in den verschiedenen Ausbildungsabschnitten z.B. Atemschutz und technische Hilfeleistung, Organisation der Feuerwehr, vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz, gefährliche Güter und Stoffe, Gerätekunde. Sie erhalten eine Maschinisten- und Funkausbildung. Sie werden in der Notfallrettung und im Krankentransport eingesetzt.
Mit dem Abschluss der Ausbildung wird eine anspruchsvolle medizinische Ausbildung als Rettungssanitäter/in erreicht.