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ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR GRUNDSTEUER 

Die Gartenstadt Haan erhebt:

  • Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe)

Hebesatz: 413%

  • Grundsteuer B (sonstige Grundstücke und Gebäude)

Hebesatz: 958% (Grundsteuer B - Nichtwohngrundstücke)

Hebesatz: 536% (Grundsteuer B - Wohngrundstücke)

Die Höhe der Hebesätze sind durch Satzungen bestimmt, die durch den Rat der Gartenstadt Haan beschlossen wurden.

Für die Feststellung der Steuerpflicht sind der vom Finanzamt erteilte Einheitswertbescheid und der Grundsteuermessbescheid maßgebend.

Die Ermittlung der Grundsteuer erfolgt in drei Verfahrensschritten:

  • Das Finanzamt bewertet zunächst anhand der Vorschriften des Bewertungsgesetzes den Grundbesitz / Steuergegenstand und ermittelt den Einheitswert.
  • Danach setzt das Finanzamt den Steuermessbetrag fest (§ 14, 15 Grundsteuergesetz).
  • Im letzten Schritt setzt die Gemeinde die Steuer fest. Die Höhe ergibt sich durch Multiplikation des Steuermessbetrags mit dem anzuwendenden Hebesatz.

Einwendungen gegen die Höhe des Grundsteuermessbetrages sind bitte nicht bei der Gartenstadt Haan sondern beim Finanzamt Hilden, Neustraße 60, 40721 Hilden, geltend zu machen.