Abmeldung Bürgerservice
Bei Wegzug in eine andere Gemeinde innerhalb Deutschlands ist eine Abmeldung in Haan nicht erforderlich, da diese bei der Neuanmeldung an Ihrem neuen Wohnort automatisch per Rückmeldung durch die Zuzugsgemeinde erfolgt.
Eine Abmeldung ist nur noch bei einem Wegzug ins Ausland oder beim Abmelden einer Nebenwohnung erforderlich, und muss innerhalb von 2 Wochen nach dem Auszug erfolgen und ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.
Bei persönlicher Vorsprache und Vorlage Ihres Ausweisdokumentes und der Wohnungsgeberbestätigung wird die Abmeldung direkt im Bürgerservice bearbeitet. Auch hier ist die Abmeldung ohne die Wohnungsgeberbestätigung nicht möglich.
Alternativ dazu können Sie uns die Abmeldung schriftlich und persönlich unterschrieben zusammen mit der Wohnungsgeberbestätigung auch per Post zuschicken.
Die Abmeldung ist gebührenfrei.