
Abbuchungsermächtigung / SEPA-Lastschriftmandat
Durch Ihre Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren (jetzt: SEPA-Lastschriftmandat) laufen Sie nie Gefahr, verspätet zu zahlen. Die Finanzbuchhaltung bucht nur die fälligen Beträge zu den angegebenen Fälligkeiten von Ihrem Girokonto ab und erspart Ihnen damit die Terminüberwachung, zusätzliche Arbeit und Kosten sowie evtl. Rückfragen.
Sollte Ihnen kein Vordruck für das Einzugsverfahren vorliegen, so können Sie ihn hier online ausfüllen und ausrucken oder bei der Finanzbuchhaltung anfordern. Überweisungen nehmen Sie bitte so rechtzeitig vor, dass die Finanzbuchhaltung am Fälligkeitstage über die Gutschrift verfügen kann.
Das ausgefüllte Lastschriftmandat ist im Original einzureichen