Stadt Haan informiert über das Thema Straßenreinigung
Nach dem erste Herbststurm liegt wieder viel Laub auf den Straßen und Gehwegen. Die Stadt Haan erinnert alle Bürgerinnen und Bürger daran, wie wichtig gepflegte und sichere Gehwege gerade im Herbst und Winter sind.
Neuerung ab 01. Januar 2026
Um die Sauberkeit und Sicherheit im Stadtgebiet weiter zu verbessern, gibt es ab dem 01. Januar 2026 eine Neuerung:
Ab dem neuen Jahr unterstützt ein sogenannter Beikehrer die Arbeit der Kehrmaschine. Dieser reinigt händisch die Bereiche, die die Maschine nicht erreichen kann, z.B. zwischen parkenden Fahrzeugen. Wichtig: Gehwege bleiben davon ausgenommen.
Der Beikehrer ist zu folgenden Zeiten im Einsatz:
- Außerhalb der Hauptlaubzeit: Beim 1. Kehrtermin im Monat.
- Während der Hauptlaubzeit (41. bis 49. Kalenderwoche) erfolgt der Einsatz wöchentlich.
Gemeinsam für sichere und gepflegte Gehwege
Wichtig bleibt, dass Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer die Gehwege vor ihrem Grundstück sauber halten. Dazu gehört das regelmäßige Entfernen von Laub, Unkraut und Schmutz – unabhängig davon, wer diese Verschmutzungen verursacht hat. Warum ist das wichtig?
Laub kann insbesondere im Herbst gleich doppelt gefährlich werden:
- Rutschgefahr: Nass gewordenes Laub macht Gehwege rutschig. Das Entfernen schützt Fußgängerinnen, Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmende vor Unfällen.
- Verstopfte Regenabläufe: Laub darf nicht in die Rinne gefegt werden, sonst kann das Wasser nicht abfließen. Das kann Überschwemmungen oder im schlimmsten Fall Gebäudeschäden verursachen.
Darum nochmals der wichtige Hinweis: Bitte kehren Sie Laub und Abfälle nicht in die Straßenrinne oder auf die Fahrbahn! Entsorgen Sie diese ordnungsgemäß an den bekannten Sammelstellen in Ihrer Nähe.
Sicher durch den Winter
Auch im Winter ist gemeinsame Aufmerksamkeit gefragt. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sind verpflichtet, die Gehwege vor ihrem Grundstück von Schnee und Eis zu befreien. Dabei gilt Folgendes zu beachten:
- Streumittel: Erlaubt sind nur abstumpfende Stoffe wie Sand oder Splitt.
- Salz: Streusalz oder andere auftauende Mittel dürfen nur an besonders gefährlichen Stellen (z. B. Treppen oder steile Wege) oder bei extremen Witterungsbedingungen wie Eisregen eingesetzt werden.
- Grünflächen schützen: Bitte lagern Sie salzhaltigen Schnee nicht auf Baumscheiben oder Grünflächen – das schadet Pflanzen und Bäumen.
- Beachten Sie: Erst räumen, dann streuen!
Die Stadtverwaltung Haan dankt allen Bürgerinnen und Bürgern, die mit ihrem Engagement dazu beitragen, dass unsere Stadt auch in Herbst und Winter sauber und vor allem sicher bleibt.