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Grundsteuerbescheide 2025 wurden am 11.04.2025 versendet

Mit dem seit dem 01.01.2025 in Deutschland geltenden neuen Grundsteuergesetz, wird die Grundsteuer auf Grundlage neuer Regeln und Hebesätze erhoben. Die von den Eigentümerinnen und Eigentümern in der Grundsteuererklärung an das Finanzamt übermittelten aktualisierten Informationen und Werte werden in dieser Neubewertung berücksichtigt.

Am Freitag, 11.04.2025 wurden die Grundsteuerbescheide für die Haaner Bürgerinnen und Bürger zusammen mit einem erläuternden Merkblatt versendet.

Um die finanzielle Belastung bei den Wohnkosten möglichst gering zu halten, kommen in Haan differenzierte Hebesätze zum Tragen. Diese unterscheiden bei der Besteuerung zwischen

  • Nichtwohngrundstücken (wie zum Beispiel unbebauten Grundstücken, Geschäftsgrundstücken, gemischt genutzten oder sonstigen Grundstücken), die mit 958 v.H. besteuert werden und
  • Wohngrundstücken (wie Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern, Mietwohngrundstücken oder Wohnungseigentum), die mit 536 v.H. besteuert werden.

Die Möglichkeit, unterschiedliche Hebesätze anzuwenden, wurde durch ein neues Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen für alle Kommunen geschaffen und soll dazu beitragen, die bei der Umsetzung der Grundsteuerreform festgestellte Belastungsverschiebung zwischen Gewerbe- und Wohngrundstücken auszugleichen.

Ziel der Grundsteuerreform ist es, dass das Steueraufkommen in den einzelnen Kommunen in etwa gleichbleibt. Auch Haan nimmt durch die neuen Hebesätze nicht mehr Steuererträge ein als bisher.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass auch die individuelle Steuerlast gleichbleibt: Hier könnte gegenüber der bisherigen Bewertung für einige Grundstücke mehr und für einige weniger Grundsteuer anfallen. Denn bei einer Wertsteigerung des Grundbesitzes ist eine individuelle Steigerung genauso möglich wie eine Senkung durch Wertminderung. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen, auch wenn Einspruch gegen den Bescheid des Finanzamtes erhoben bzw. Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid eingereicht wurde.

Der Hebesatz der Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft wird auf 413 v.H. festgesetzt.

Die Zahlungen der ersten Fälligkeit, die regulär zum 15.02.2025 zu zahlen gewesen wären, werden nun zusammen mit der zweiten Fälligkeit am 15.05.2025 fällig.

Die Zahlung der Grundsteuer erfolgt in der Regel über ein SEPA-Lastschriftmandat. Bereits für das 1. Quartal eingegangene Zahlungen werden verrechnet.
Das den Bescheiden beiliegende erläuternde Merkblatt der Gartenstadt Haan sowie ergänzende Informationen des Städte- und Gemeindebundes NRW finden Interessierte auf der städtischen Homepage unter www.haan.de/Grundsteuer.

Ausführliche Informationen rund um die Grundsteuerreform sind der Webseite der Finanzverwaltung NRW unter www.finanzverwaltung.nrw.de/grundsteuerreform zu entnehmen.

Bei individuellen Fragen zur Grundsteuerreform oder den Zahlungsmöglichkeiten können sich Interessierte idealerweise per Mail an steueramt@stadt-haan.de wenden.

Für direkte Rückfragen steht während der regulären Öffnungszeiten der Stadtverwaltung zudem eine extra eingerichtete Telefon-Hotline unter 02129 911-222 zur Verfügung, wo je nach Anrufaufkommen allerdings nicht jede Anfrage sofort bearbeitet werden kann.