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Versendung der Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 voraussichtlich Ende März / Anfang April 2025

Der Rat der Stadt hat sich in seiner Sitzung am 04.02.2025 für differenzierte Hebesätze ausgesprochen. Diese betragen 536 v.H. für Wohngrundstücke und 958 v.H. für Nicht-Wohngrundstücke.
Das Steueramt arbeitet derzeit an der technischen Umsetzung und der Datenaufbereitung. Im Anschluss daran können die Grundsteuerbescheide voraussichtlich Ende März / Anfang April versandt werden.
Die Zahlungen der ersten Fälligkeit, die regulär zum 15.02.2025 zu zahlen gewesen wären, werden zusammen mit der zweiten Fälligkeit am 15.05.2025 fällig.

Aufgrund des weiterhin hohen Arbeitsaufkommens und des zusätzlichen zeitlichen Aufwandes zur Bewältigung der Grundsteuerreform, können sich die Steuerpflichtigen mit ihrem Anliegen vorzugsweise per E-Mail an steueramt@stadt-haan.de wenden. Telefonisch erreichbar ist das Steueramt ausschließlich dienstags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr. Persönliche Termine können online über die Internetseite der Stadt Haan www.haan.de vereinbart werden.

Fragen zum Grundsteuermessbetrag, zu den Berechnungsgrundlagen und zur Grundsteuerreform können ausschließlich vom zuständigen Finanzamt Hilden beantwortet werden: Hotline zur Grundsteuerreform des Finanzamtes: 02103/917-1959 oder Bürgerservice des Finanzamtes: 0211/1655-1655.

Rückfragen zu den Gebühren sind an die Bauverwaltung unter bauverwaltung@stadt-haan.de zu richten.