Wichtiger Meilenstein erreicht: Neugestaltung der Fußgängerzone Oberer Neuer Markt schreitet voran
Die Planungen zur Neugestaltung und Aufwertung der Fußgängerzone Oberer Neuer Markt schreiten voran: Mit dem Abschluss der Vorentwurfsphase ist ein wichtiger Meilenstein erreicht. Nun ist der Weg frei für die nächste Etappe, die Entwurfsphase, die bis zum Frühjahr 2025 abgeschlossen sein soll.
Die Neugestaltung der Fußgängerzone basiert auf dem integrierten Handlungskonzept Innenstadt Haan, das der Rat der Stadt Haan im November 2015 beschlossen hatte. Hierin wurde die Absicht der Umgestaltung der Fußgängerzone sowie zentraler Stadtplätze festgelegt. Seitdem wurde bereits der Park Ville d´ Eu und der Alte Kirchplatz modernisiert. Als jüngstes Projekt wurde im Sommer 2024 der Alte Markt feierlich eröffnet und bietet nun eine einladende Atmosphäre mit dem neugestalteten Brunnen, einem Karussell als neues Spielgerät und einer Sitzgelegenheit unter der alten Eiche.
Als nächstes Projekt steht die Modernisierung und Attraktivierung der Fußgängerzone vom Alten Markt bis zur Schwanen-Apotheke an. Ziel der Planung ist es u.a. die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt zu erhöhen und somit auch zur Stärkung des Einzelhandels und der Gastronomie beizutragen.
In der Haaner Fußgängerzone wird zukünftig das Gartenstadtthema erlebbar werden! Geplant sind eine deutliche Steigerung des Grünanteils mit blühenden Pflanzungen sowie neuen Baumstandorten und Baumarten. Hinzu kommen Wasserspielelemente und neu gestaltete Spielbereiche für die Kleinsten.
Bei so maßgeblichen stadtbildprägenden Vorhaben, wie einer Fußgängerzone, sind transparente Erläuterungen der Planungsansätze in verschiedenen Formaten grundlegend. Die bisherigen Planungsschritte und Ergebnisse wurden im Laufe des letzten Jahres ausführlich in öffentlichen Ausschusssitzungen durch die Verwaltung präsentiert und abgestimmt. Die zugänglichen und verständlich gestalteten Präsentationen sind ebenso wie der im Rahmen dieses Prozesses erarbeitete Vorentwurfslageplan öffentlich im Ratsinformationssystem verfügbar.
Wie eingangs erwähnt, bildet dieser Planungsschritt die Grundlage für die anschließende Entwurfsplanung, die bis zum Frühjahr 2025 erarbeitet wird. Parallel dazu werden verschiedene Beteiligungsformate umgesetzt. Zu Beginn des Jahres 2025 ist eine Veranstaltung speziell für die von den Umbaumaßnahmen betroffenen Eigentümer_innen vorgesehen. Bereits am 31. Oktober 2024 fand eine Informationsveranstaltung statt, die sich an Gastronomiebetriebe, Einzelhändler_innen und Dienstleister_innen in der Fußgängerzone am Oberen Neuen Markt richtete. Dabei wurden die Planungsinhalte aus der Vorentwurfsphase ausführlich erläutert.
In diesem Zusammenhang der Hinweis, dass einige Veränderung u.a. bezüglich der Sondernutzungsflächen entstehen können, die diese Umgestaltungen zur Aufwertung und insbesondere stärkeren Durchgrünung der Fußgängerzone mit sich bringen werden. Formalia hierzu sind in der Sondernutzungssatzung, sowie der Gestaltungssatzung der Stadt Haan geregelt. Hiernach werden die erforderlichen Sondernutzungserlaubnisse auf Zeit erteilt. Bei den jährlich wiederkehrenden Sondernutzungen ist dies befristet auf ein Jahr. Die Erteilung der jeweiligen Sondernutzungserlaubnisse erfolgt unter Berücksichtigung des Ortsrechts sowie der ggf. geänderten Gegebenheiten durch Umgestaltungen.
Für ein harmonisches Gesamterscheinungsbild der Fußgängerzone ist die Gestaltungsfibel Innenstadt Haan mit ihren Gestaltungsleitlinien für die gewerbliche Nutzung des öffentlichen Raumes zu erwähnen. Sie gibt Hinweise zum Umgang mit Warenauslagen, mobilen Werbeträgern und dem Mobiliar der Außengastronomie, wie zum Beispiel Sonnenschirme, Sicht-/Windschutzelemente, Pflanzkübel und Sitzgelegenheiten und enthält viele Visualisierungen.
Die Gestaltungsfibel ist unter https://www.haan.de/Wirtschaft-Stadtentwicklung/Planen-Bauen/Stadtentwicklung/Gestaltungssatzung/ veröffentlicht.
Die Rechtssetzung für die gestalterischen Aspekte erfolgt in der Gestaltungssatzung Haan-Innenstadt, die am 24.04.2018 vom Rat der Stadt Haan als verbindliches Ortsrecht beschlossen wurde. Die Gestaltungssatzung ist unterhttps://www.haan.de/Stadt-Rathaus/Politik/Ortsrecht abrufbar.
„Integrierten Handlungskonzeptes Innenstadt Haan“ gefördert von: