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Bekanntmachung über Anmeldezeiten an den Haaner Grundschulen für das Schuljahr 2025/2026

Am 01.08.2025 werden nach den §§ 34 und 35 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) vom 15. Februar 2005 in der z.Zt. geltenden Fassung alle Kinder schulpflichtig, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen haben und die im Zeitraum vom 01.10.2024 bis zum Beginn des 30.09.2025 das 6. Lebensjahr vollendet haben. Der Schulpflicht unterliegen auch Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und alleinstehende Kinder und Jugendliche, die einen Asylantrag gestellt haben, sobald sie einer Gemeinde zugewiesen sind und solange ihr Aufenthalt gestattet ist. Für ausreisepflichtige ausländische Kinder und Jugendliche besteht die Schulpflicht bis zur Erfüllung ihrer Ausreisepflicht. Im Übri gen unterliegen Kinder von Ausländerinnen und Ausländern der Schulpflicht, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen haben.

Kinder, die nach dem 30.09.2025 das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Vorausset zungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Vorzeitig in die Schule aufgenommene Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig. Die Erziehungsberechtigten sind nach § 41 des Schulgesetzes verpflichtet, ihre schulpflichtig werdenden Kinder zur Schule anzumelden, und zwar auch dann, wenn ein Kind noch nicht schulreif zu sein scheint. Da es keine Schulbezirke gibt, besteht vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen grundsätzlich die Möglichkeit, im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazitäten die Grundschule frei zu wählen. Schülerfahrkosten werden jedoch, Anspruch vorausgesetzt, nur zur wohnortnächsten Schule bewilligt.

Bei der Anmeldung, die ausschließlich!! nach vorheriger Terminvereinbarung, vorzugsweise telefonisch oder per E-Mail, erfolgen kann, sind der ausgefüllte Anmeldebogen, das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde, der Personalausweis des anmeldenden Elternteils, ein Nachweis über die Masern impfung sowie, soweit vorhanden, das schulärztliche Gutachten vorzulegen. Sollte das Kind an der Don-Bosco-Schule (Kath. Bekenntnisschule) angemeldet werden ist ebenfalls, soweit vorhanden, eine Taufbescheinigung mitzubringen. Bei getrenntlebenden Elternteilen ist außerdem die Sorgerechtsregelung für das Kind vorzulegen. Zwecks optimaler Förderung ist es darüber hinaus wichtig, dass die Schulleitung das anzumeldende Kind bei der Anmeldung persönlich kennen lernt. Anmeldestelle ist die jeweils gewünschte Gemeinschafts- oder Bekenntnisgrundschule.

Kinder, die bereits am 1. August 2024 auf Antrag vorzeitig eingeschult wurden, brauchen nicht mehr gesondert angemeldet zu werden.

Für die Anmeldung an den Grundschulen der Stadt Haan sind folgende Termine festgesetzt worden:

Ergänzend zu den Anmeldeterminen werden an allen Grundschulen in den jeweiligen Schulen zu den nachstehend aufgeführten Terminen Informationsabende angeboten. Der Besuch wird empfohlen, die Teilnahme ist freiwillig.