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Datum: 31.03.2023

Nächste Straßenmarkierungsarbeiten im Stadtgebiet Haan gestartet

Im Zuge der diesjährigen Markierungsarbeiten im Stadtgebiet Haan stehen als nächste Projekte die beidseitigen Fahrradschutzstreifen auf der Alleestraße von Hausnummer 8 bis 24 und von Hausnummer 3 bis 9 an. Hierbei handelt es sich um die Umsetzung eines Teilbausteins des Radverkehrskonzeptes der Stadt Haan. 

Die Arbeiten erfolgen ab 31.03.2023. In diesem Abschnitt wird ein absolutes Halteverbot eingerichtet.

Das bisher praktizierte Fahrbahnrandparken wird nach Herstellung des Fahrradschutzstreifens nicht mehr möglich sein.

Hintergrund:
Die Markierung von Radschutzstreifen im Stadtgebiet erfolgt auf Grundlage des vom Rat der Stadt Haan in 2018 beschlossenen Verkehrsentwicklungsplanes. Die mit der Markierung von Radschutzstreifen einhergehende Stärkung des Radverkehrs entspricht auch den neuen gesetzlichen Vorgaben des Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes (FaNaG), das eine stärkere Gleichberechtigung der schwächeren Verkehrsteilnehmenden - wie Zufußgehende und Radfahrende - zum motorisierten Verkehr vorsieht. So führt § 16 II Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz aus, dass die jeweiligen Träger der Straßenbaulast zur "Gewährleistung einer hohen Qualität und möglichst weitgehenden Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit... die Verbesserung der bestehenden Radverkehrsinfrastruktur voran ..." (zu) treiben (haben).