Sprungziele
Inhalt
Datum: 29.03.2023

Haushaltssatzung 2023 kann öffentlich bekannt gemacht werden

Der Landrat des Kreises Mettmann hat die vom Rat am 28.02.2023 beschlossene Haushaltssatzung 2023 zur Kenntnis genommen und mit Schreiben vom 27.03.2023 mitgeteilt, dass diese bekannt gemacht werden kann. Mit dieser Mitteilung ermöglicht der Kreis Mettmann frühzeitig die Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung.

In dem Schreiben des Kreises heißt es wörtlich: 

„Der Haushalt des Jahres 2023 ist erneut von einer hochdefizitären Finanzsituation geprägt. 2023 bis 2026 plant die Stadt Haan in der Ergebnisrechnung mit einem Defizitvolumen von insgesamt rd. 9,7 Mio. €. Insbesondere die Jahre 2023 und 2024 stellen sich hierbei mit 5,9 Mio. € bzw. 2,9 Mio. € als hochdefizitär dar. Die Planergebnisse der Jahre 2025 und 2026 weisen nachfolgend dann lediglich noch Fehlbeträge von rd. 761.000 € und 178.000 € aus. Ein in Ertrag und Aufwand ausgeglichener Haushalt gem. § 75 Abs. 2 S. 1+2 GO NRW ist damit auch mittelfristig leider nicht in Sicht. Durch das mittlerweile festgestellte Jahresergebnis 2021 (+1,165 Mio. € anstelle von -1,949 Mio. €) und die aktuelle Prognose für das Jahr 2022 (-800.000 € anstelle von -5,6 Mio. €), konnte bzw. wird die defizitäre Entwicklung und die damit verbundene Reduzierung des Eigenkapitals noch deutlich reduziert werden.
Entgegen den Vorjahresplanungen wird die Ausgleichsrücklage anhand der aktuellen Planzahlen nunmehr zum Ende des Planungszeitraums 2026 nicht komplett verbraucht sein, sondern immer noch über einen Bestand von rd. 2,37 Mio. € verfügen. Eine genehmigungspflichtige Reduzierung der Allgemeinen Rücklage kann insofern nach derzeitigem Planungsstand im gesamten Planungszeitraum erfreulicherweise vermieden werden.
Die vorab dargestellte Haushaltsentwicklung der Stadt Haan beinhaltet bereits die gem. NKF-CUIG für die Jahre 2023 bis 2026 eingeplante Isolierung bzw. Neutralisierung der pandemiebedingten bzw. aus der Ukraine-Krise basierenden Belastungen i.H.v. rd. 9 Mio. €. Ohne die durch den Gesetzgeber ermöglichte Bilanzierungshilfe wäre die Haushaltssituation der Stadt Haan entsprechend defizitärer und würde bereits im mittelfristigen Planungszeitraum zu einem kompletten Verbrauch der Ausgleichsrücklage – und gleichzeitiger Inanspruchnahme der städtischen allgemeinen Rücklage – führen. Bekanntermaßen verschieben die derzeitigen Isolierungsmöglichkeiten des NKF-CUIG die jeweils zu verzeichnenden Haushaltsverschlechterungen „lediglich“ auf künftige Jahre. Eine ab 2026 optional mögliche lineare Abschreibung über einen 50-jährigen Zeitraum wird insofern einen zusätzlichen jährlichen Abschreibungsaufwand erzeugen und naturgemäß den auf der Stadt Haan bereits lastenden Konsolidierungsdruck zusätzlich erhöhen.
Die Stadt Haan muss daher weiterhin alle Anstrengungen unternehmen, um mittelfristig wieder einen in Ertrag und Aufwand ausgeglichenen Haushalt zu erlangen. Der Gefahr eines weiteren Eigenkapitalverzehrs muss mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln entgegengewirkt werden. Angesichts des für 2026 derzeit ausgewiesenen Fehlbetrages i.H.v. nur noch 178.000 € sollte im Rahmen der nachfolgenden Planungen zumindest das Ziel verfolgt werden, einen (frühestmöglichen) Haushaltsausgleich darzustellen.“