Anmeldung von Eheschließungen
(siehe auch Eheschließungen in Haan)
Für die Entgegennahme der Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat. Hat einer der Eheschließenden mehrere Wohnsitze oder einen anderen Wohnsitz als der andere Eheschließende, so haben die Eheschließenden unter mehreren hiernach zuständigen Standesämtern die Wahl.
Wenn einer von Ihnen beiden also mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Haan gemeldet ist, können Sie Ihre Eheschließung beim Standesamt Haan anmelden.
Die Eheschließung soll nach Möglichkeit von beiden Eheschließenden persönlich angemeldet werden.
Ist einer der beiden Eheschließenden hieran gehindert, so ist eine schriftliche Erklärung darüber abzugeben, dass das Einverständnis mit der Anmeldung der Eheschließung durch den anderen Eheschließenden vorliegt (Beitrittserklärung).
Kann aus wichtigem Grund keiner der Eheschließenden beim Standesamt erscheinen, so kann die Eheschließung auch durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden. Auch hierbei ist eine schriftliche Erklärung über die Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung (Beitrittserklärung) von jedem Eheschließenden abzugeben, dass das Einverständnis mit der Anmeldung durch die bevollmächtigte Person vorliegt.
Vorzulegende Unterlagen bei der Anmeldung der Eheschließung
Eine der am häufigsten gestellten Fragen, ist die Frage nach den bei der Anmeldung der Eheschließung vorzulegenden Unterlagen. Die Antwort auf diese Frage ist jedoch so individuell wie Ihr Lebenslauf und richtet sich außerdem nach Ihrer Staatsangehörigkeit.
Ausländische Staatsangehörige oder deutsche Staatsangehörige, die im Ausland geboren sind oder eine Vorehe im Ausland geschlossen haben, bitten wir, beim Standesamt vorzusprechen. Dies gilt auch, wenn eine Vorehe im Ausland aufgelöst wurde.
Wir beraten Sie dann gerne, welche Unterlagen Sie für die Anmeldung benötigen und wo Sie diese Unterlagen beschaffen können.
Sofern Sie beide Deutsche sind und Ihre Eheschließung in Haan anmelden wollen (s.o.), können wir Ihre Frage nach den vorzulegenden Unterlagen auch telefonisch beantworten.
Zur Anmeldung Ihrer Eheschließung können Sie mit den erforderlichen Unterlagen dienstags oder donnerstags zwischen 08.00 und 11.00 Uhr und zusätzlich auch dienstags zwischen 14.00 und 17.00 Uhr beim Standesamt vorsprechen.
Zur Vermeidung von Wartezeiten vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch einen Termin.
Für weitere Rückfragen stehen Ihnen die Bediensteten des Standesamts gerne zur Verfügung.
Hinweis:
Die Anmeldung der Eheschließung ist 6 Monate gültig.
Urkunden, Bescheinigungen und Gebühren
Bei Anmeldung Ihrer Eheschließung erhalten Sie, sofern alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind
- eine gebührenfreie Bescheinigung über die erfolgte Anmeldung Ihrer Eheschließung
- Ihre Terminbestätigung
- 2 gebührenfreie Parkerlaubnisscheine für den Tag Ihrer Eheschließung
Für die Prüfung der Ehevoraussetzungen im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung ist eine Gebühr in Höhe von 60,00 Euro zu erheben; wenn ausländisches Recht zu beachten ist, beträgt die Gebühr 100,00 Euro.
Eheurkunden und mehrsprachige Heiratsurkunden sind mit je 14,00 Euro gebührenpflichtig.
Sofern Sie ein Stammbuch der Familie kaufen möchten, halten wir für Sie verschiedene Ausführungen zum Preis von 15,00 bis 37,00 Euro bereit.