Straßenbau
Straßenbau
Straßenbau
Das Sachgebiet Straßenbau ist für den Bau, die Planung und die wesentliche Erneuerung öffentlicher Verkehrsflächen wie Straßen, Wege und Plätze zuständig. Die Straßenunterhaltung, also kleinere Reparaturen und Pflege an bestehenden Verkehrsflächen, wird vom Betriebshof der Stadt Haan übernommen.
Ihre Ansprechpartner:
Aufgaben und Zuständigkeiten:
- Straßenneu- und Umbau:
- Planung und Umsetzung von Straßenbauprojekten
- Neubau und Ausbau von Geh- und Radwegen
- Erschließungsmaßnahmen:
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- Entwicklung neuer Verkehrsflächen in Wohn- und Gewerbegebieten
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Aktuelle und geplante Straßenbauprojekte
- Straßenausbau Ohligser Straße
- Wohnbauerschließung ehemaliges Bürgerhausareal Haan-Gruiten
- Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung im Rahmen des Integrierten Handlungskonzepts Innenstadt Haan
- Straßenausbau Kirchstraße
Straßenunterhaltung
Zuständig ist der Betriebshof der Stadt Haan
- Organisation und Durchführung von Straßenunterhaltungsmaßnahmen
- Reparatur von Fahrbahnschäden und allgemeiner Straßenpflege
- Betreuung von Aufgaben wie Bordsteinabsenkungen
Weitere wichtige Informationen:
Ein Antrag auf Herstellung oder Erweiterung einer Gehwegüberfahrt (Bordsteinabsenkung) kann mit einer bemaßten Skizze beim Betriebshof der Stadt Haan gestellt werden.
Verfahrensablauf:
- Prüfung vor Ort: Der Betriebshof führt eine Ortsbesichtigung durch und stimmt sich mit der Straßenverkehrsbehörde sowie ggf. weiteren Stellen ab.
- Genehmigung: Die Straßenverkehrsbehörde prüft, ob die Maßnahme mit verkehrsrechtlichen und öffentlichen Interessen vereinbar ist. Schleppkurven- oder Sichtfensternachweise können erforderlich sein.
- Umsetzung: Bei Genehmigung legt der Betriebshof die baulichen Vorgaben und Fristen fest.
Wichtige Hinweise:
- Eine Bordsteinabsenkung gilt als straßenrechtliche Sondernutzung (§ 18 StrWG NRW) und ist genehmigungs- sowie gebührenpflichtig.
- Der Antragsteller trägt alle Kosten und muss ein eingetragenes Tiefbauunternehmen mit der Umsetzung beauftragen.
- Zusätzliche Anpassungen, z. B. Markierungen oder Straßenbeleuchtung, sind ebenfalls vom Antragsteller zu tragen.
- Die baurechtliche und entwässerungstechnische Zulässigkeit ist eigenverantwortlich zu klären.
Haben Sie Fragen oder Anliegen?
- Für Straßenbau und Erschließungsmaßnahmen:
Wenden Sie sich bitte an Herrn Fischer, Herrn Groß oder Herrn Schneider. - Für Straßenunterhaltung und Bordsteinabsenkungen:
Ihr Ansprechpartner ist Herr Waldmann.
Kontaktieren Sie uns per E-Mail, telefonisch oder vereinbaren Sie einen Termin. Wir beraten Sie gerne!