Hundesteuer
Sie wollen einen Hund anmelden? Melden Sie diesen doch direkt online an: Hundesteuer Anmeldung
Sie wollen einen Hund abmelden? Dies können Sie auch online machen: Hundesteuer Abmeldung
Die Hundesteuer wird auf Grundlage der aktuellen Hundesteuersatzung der Gartenstadt Haan erhoben. Mit ihr werden neben der Finanzierung der Ausgaben, die eine Kommune zu tätigen hat, vor allem ordnungspolitische Ziele verfolgt, um die Zahl der gehaltenen Hunde zu begrenzen.
Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet.
Steuerpflicht
Steuerpflichtig ist die hundehaltende Person. Hundehaltende Person ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat.
Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von den Haushaltsangehörigen gemeinsam gehalten. Ein zugelaufener Hund gilt als aufgenommen, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen beim Ordnungsamt der Stadt Haan gemeldet und bei einer von diesem bestimmten Stelle abgegeben wird. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldnerinnen oder Gesamtschuldner.
Als hundehaltende Person gilt auch, wer seinen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn er oder sie nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer Gemeinde der Bundesrepublik bereits versteuert wird oder von der Steuer befreit ist. Die Steuerpflicht tritt in jedem Fall ein, wenn die Pflege, Verwahrung oder die Haltung auf Probe oder zum Anlernen den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.
Neben der hundehaltenden Person haftet die Eigentümerin oder der Eigentümer des Hundes für die Steuer als Gesamtschuldner.
Aktueller Steuersatz für Hunde
Hundesteuer für einen Hund 120,00 Euro,
Hundesteuer für zwei Hunde 180,00 Euro je Hund,
Hundesteuer für drei Hunde und mehr 216,00 Euro je Hund.
Beginn und Ende der Steuerpflicht
Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhandenkommt oder eingeht.
Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats. Bei Wegzug endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt.
An- und Abmeldungen
Der Hund muss innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme oder – wenn der Hund der haltenden Person durch Geburt einer im Haushalt gehaltenen Hündin zugewachsen ist – innerhalb von zwei Wochen nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, angemeldet werden.
Bei der Anmeldung sind Angaben zu Herkunft, Rasse und Alter des Hundes zu machen. Die Steuer wird durch Bescheid festgesetzt. Der Steuerjahresbetrag ist in halbjährlichen Beträgen zum 15.05. und 15.11. zu zahlen. Sie kann zum 15.05. aber auch für das ganze Jahr im Voraus entrichtet werden.
In der Gartenstadt Haan werden keine Hundemarken mehr ausgegeben.
Die Anmeldung bzw. die Abmeldung kann persönlich, per Fax oder per E-Mail durchgeführt werden. Sofern der Hund von einem Tierarzt eingeschläfert wurde, ist eine entsprechende tierärztliche Bescheinigung vorzulegen.
Steuerbefreiung
Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen. Sonst hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „B", „BL“, „aG“ , „GL“ oder „H“ besitzen. Die Steuerbefreiung gilt nur für einen Hund.
Außerdem wird eine Steuerbefreiung auf Antrag befristet für 12 Monate gewährt für Hunde, die die haltende Person nachweislich aus einem Tierheim der Städte Hilden, Solingen oder Velbert aufgenommen hat. Sie beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aus der Einrichtung übernommen worden ist.
Hinweise
Das Halten eines nicht versteuerten Hundes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet wird.
Sofern Ihr Hund mindestens 40 Zentimeter groß und / oder mindestens 20 Kilogramm wiegt muss er beim Ordnungsamt der Gartenstadt Haan angemeldet werden