Grundsteuer
Aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR GRUNDSTEUER
Die Gartenstadt Haan erhebt:
- Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe)
Hebesatz: 254%
- Grundsteuer B (sonstige Grundstücke und Gebäude)
Hebesatz: 510%
Die Höhe der Hebesätze sind durch Satzungen bestimmt, die durch den Rat der Gartenstadt Haan beschlossen wurden.
Für die Feststellung der Steuerpflicht sind der vom Finanzamt erteilte Einheitswertbescheid und der Grundsteuermessbescheid maßgebend.
Die Ermittlung der Grundsteuer erfolgt in drei Verfahrensschritten:
- Das Finanzamt bewertet zunächst anhand der Vorschriften des Bewertungsgesetzes den Grundbesitz / Steuergegenstand und ermittelt den Einheitswert.
- Danach setzt das Finanzamt den Steuermessbetrag fest (§ 14, 15 Grundsteuergesetz).
- Im letzten Schritt setzt die Gemeinde die Steuer fest. Die Höhe ergibt sich durch Multiplikation des Steuermessbetrags mit dem anzuwendenden Hebesatz.
Einwendungen gegen die Höhe des Grundsteuermessbetrages sind bitte nicht bei der Gartenstadt Haan sondern beim Finanzamt Hilden, Neustraße 60, 40721 Hilden, geltend zu machen.
INFORMATIONEN ZUM EIGENTUMSWECHSEL Z.B. DURCH KAUF ODER VERKAUF
Persönlicher Schuldner der Grundsteuer für jeweils ein Kalenderjahr ist grundsätzlich derjenige, dem das Grundstück, die Eigentumswohnung oder ähnliches zu Beginn des Kalenderjahres (Stichtag: 01.01.) gehört.
Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer.
Bei einem Eigentumswechsel darf die Umschreibung der Grundsteuer erst dann durch die Steuerabteilung der Gartenstadt Haan vorgenommen werden, wenn das Finanzamt zuvor den Grundbesitz dem neuen Eigentümer zugerechnet hat (Zurechnungsfortschreibung). Diese Zurechnung erfolgt in der Regel frühestens zum 01.01. des auf die Grundbucheintragung des folgenden Jahres.
Der ehemalige Eigentümer bleibt nach den Bestimmungen des Grundsteuergesetzes für die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Grundsteuer verantwortlich. Seine Zahlungspflicht endet erst, wenn er einen Grundsteuerbescheid erhält, aus dem das Ende der Steuerpflicht hervorgeht. Erst zu diesem Zeitpunkt kann der neue Eigentümer zur Zahlung herangezogen werden.
Private Absprachen haben grundsätzlich keine Wirkung gegenüber diesen Bestimmungen. Die Gartenstadt Haan hat aber für ihre Bürger die Möglichkeit eingerichtet, auch unterjährige Besitzwechsel zu realisieren: Voraussetzung hierfür ist die frühzeitige Mitteilung des Eigentümerwechsels und die entsprechende Erklärung des neuen Eigentümers. Kopien der Teile des notariellen Kaufvertrages, aus denen das Kaufobjekt, wer an wen verkauft hat und zu welchem Zeitpunkt der wirtschaftliche Übergang erfolgt ist, sind dabei hilfreich.
Die Gartenstadt Haan ist an die Festsetzungen des Finanzamts gebunden. Bei Einwendungen gegen die Höhe der festgesetzten Grundsteuer müssen Sie sich daher an das zuständige Finanzamt wenden.
Die Hebesätze sind einheitlich für die in einer Gemeinde liegenden Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und für die sonstigen Grundstücke und Gebäude (Grundsteuer B).
HINWEISE ZUR ZAHLUNG
Zahlen Sie bitte fristgemäß (vorzugsweise mit SEPA-Mandat).
Nehmen sie bei Zahlungsschwierigkeiten rechtzeitig Kontakt zu uns auf.
Gerne prüfen wir für Sie die Möglichkeit einer Stundung / Ratenzahlung. Sie vermeiden Unannehmlichkeiten, Arbeit und weitere Kosten durch die sonst einsetzende Zwangsvollstreckung. Vielen Dank.
HINWEISE ZUR GRUNDSTEUERREFORM
Am 31.01.2023 ist die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung im Rahmen der laufenden Grundsteuerreform abgelaufen.
Die Finanzverwaltung wird die säumigen Erklärungspflichtigen in einem ersten Schritt zunächst mit einem Erinnerungsschreiben zur Abgabe auffordern. Näheres entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung der Finanzverwaltung.
Alle Regelungen der Länder und die wichtigsten Informationen zur Reform finden Sie weiterhin unter www.grundsteuerreform.de. Klickt man dort auf das entsprechende Bundesland, erfolgt eine Weiterleitung auf www.grundsteuer.nrw.de.
Die seit dem 01.04.2022 freigeschaltete Hotline, ist unter der Rufnummer 02103 917-1959 in der Zeit von 09:00 - 18:00 Uhr erreichbar.