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Lärmaktionsplanung des Eisenbahnbundesamtes

Gemäß § 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, der die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie regelt, ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ab dem 1. Januar 2015 für die Erstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes außerhalb von Ballungsräumen zuständig. Die Stadt Haan weist auf Informationen des Eisenbahn-Bundesamtes zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes hin.

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter folgender Adresse: www.laermaktionsplanung-schiene.de

Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Eisenbahn-Bundesamtes gern zur Verfügung. Ihr Anliegen können Sie per E-Mail an umgebungslaerm@eba.bund.de oder postalisch mit dem Stichwort „Umgebungslärm“ an die Zentrale des Eisenbahn-Bundesamtes, Heinemannstr. 6, 53175 Bonn richten.