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Lärmaktionsplan

Lärmaktionsplan Haan Stufe 1

Im Jahr 2002 hat die Europäische Union die „Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (sogenannte EU-Umgebungslärmrichtlinie) erlassen. Im Zuge der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht ist im Jahr 2005 in das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BIm-SchG) ein neuer sechster Teil über die Lärmminderungsplanung eingefügt worden. Danach ist die Stadt Haan verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung werden Lärmkarten erstellt, Betroffenenschwerpunkte ermittelt und Lärmminderungsmaßnahmen geprüft. Maßnahmen können jedoch nur dann in den in den Lärmaktionsplan aufgenommen werden, wenn die für die Umsetzung zuständigen Behörden dem zustimmen. Im Ergebnis ist der Lärmaktionsplan ein Strategieplan, der bei Planungen und Entscheidungen der im Aufstellungsverfahren beteiligten Behörden zu berücksichtigen ist. Im beschlossenen Lärmaktionsplan, Stufe 1, war zunächst die Umgebung von offensichtlich stärkeren Lärmquellen zu betrachten.
Der Rat der Stadt Haan hat am 05.03.2013 den Lärmaktionsplan gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz, Stufe 1 für die Stadt Haan beschlossen.
Der Lärmaktionsplan in der Fassung vom 23.01.2013 und die dazu gehörige Schalltechnische Untersuchung in der Fassung vom 07.02.2011 stehen Ihnen hier zu Ihrer Information zum Download zur Verfügung.

Lärmaktionsplan Haan Stufe 2

In der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung wurden unter Beteiligung der Öffentlichkeit alle Hauptlärmquellen betrachtet.

Der Rat der Stadt Haan hat am 17.10.2017 den Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen gefasst und den Lärmaktionsplan gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz, Stufe 2 für die Stadt Haan beschlossen.

Der Lärmaktionsplan in der Fassung vom 06.10.2017 sowie die Lärmkarte LDEN (gewichteter Mittelwert über Tag, Abend und Nacht) und die Lärmkarte LNight (Mittelungspegel in der Nacht) stehen Ihnen hier zu Ihrer Information zum Download zur Verfügung.

Weitere Informationen können dem Ratsinformationssystem entnommen werden.

Lärmsktionsplan 3. Runde

In der 3. Runde der Lärmaktionsplanung wurden als Hauptlärmquellen neben der A 46, der B 228 und der L 357 erstmals auch Abschnitte der L 288 und L 423 betrachtet.

Der Rat der Stadt Haan hat am 29.03.2022 den Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen gefasst und den Lärmaktionsplan der 3. Runde gemäß § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz für die Gartenstadt Haan in der Fassung vom 19.11.2021 beschlossen.

Der vorgenannte Lärmaktionsplan sowie die Lärmkarte LDEN (gewichteter Mittelwert über Tag, Abend und Nacht) und die Lärmkarte LNight (Mittelungspegel in der Nacht) stehen Ihnen hier zu Ihrer Information zum Download zur Verfügung.

Weitere Informationen können dem Ratsinformationssystem entnommen werden.

Unterlagen zum Download


Lärmaktionsplan 4. Runde

Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie beziehungsweise dem Bundesimmissionsschutzgesetz sind von den Kommunen zur Reglung von Lärmproblemen oder Lärmauswirkungen alle fünf Jahre Lärmaktionspläne aufzustellen oder vorhandene Lärmaktionspläne zu überprüfen.

Derzeit wird die vierte Runde der Lärmaktionsplanung der Stadt Haan unter Beteilung der Öffentlichkeit durchgeführt. In der Kalenderwoche 3 / 2024 startet das Online-Beteiligungsverfahren.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Beteiligungsseite zur Lärmaktionsplanung der Stadt Haan (https://beteiligung.nrw.de/portal/haan/startseite)

Nachfolgend finden Sie die zugehörige Pressemitteilung:

Lärmaktionsplanung des Eisenbahnbundesamtes

Gemäß § 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, der die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie regelt, ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ab dem 1. Januar 2015 für die Erstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes außerhalb von Ballungsräumen zuständig. Die Stadt Haan weist auf Informationen des Eisenbahn-Bundesamtes zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes hin.

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter folgender Adresse: www.laermaktionsplanung-schiene.de

Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Eisenbahn-Bundesamtes gern zur Verfügung. Ihr Anliegen können Sie per E-Mail an umgebungslaerm@eba.bund.de oder postalisch mit dem Stichwort „Umgebungslärm“ an die Zentrale des Eisenbahn-Bundesamtes, Heinemannstr. 6, 53175 Bonn richten.