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Förderprogramm Stecker-PV

Als eine Maßnahme des Integrierten Klimaschutzkonzepts (kurz: IKK) hat die Stadt Haan zum 30.05.2023 eine Förderrichtlinie für steckerfertige Photovoltaik-Module ("Balkonkraftwerke") veröffentlicht. Bis Mitte Juni gingen dazu rund hundert Anträge ein, von denen bis auf wenige Ausnahmen alle positiv beschieden werden konnten. Nachdem die erste Förderrunde erfolgreich abgeschlossen ist, wird es eine zweite Antragsrunde geben, um die übrigen Mittel aus dem Fördertopf an Haaner Haushalte zu verteilen.

An dieser Stelle finden Sie im Randbereich die Förderrichtlinie und vom 16.08.2023 bis zum 23.08.2023 auch wieder den Zugang zum Online-Antragsformular, welches wir in das städtische Serviceportal eingebunden haben. Dort finden Sie auch eine kurze Zusammenfassung zu den Fördervoraussetzungen, erforderlichen Unterlagen, Fristen und dem Verfahrensablauf.

Wir empfehlen Ihnen, im Vorfeld bereits nach guten Angeboten für Balkonkraftwerken zu schauen und sich mit der Haaner Förderrichtlinie als auch den rechtlichen Rahmenbedingungen zum Betrieb eines Balkonkraftwerks vertraut zu machen.

Wichtig: Die Förderanträge müssen vor dem Kauf der Anlage gestellt und positiv beschieden werden. Erst, wenn Sie einen Zuwendungsbescheid in den Händen halten, können Sie mit der Verausgabung der Mittel beginnen. Alles andere gilt als "vorzeitiger Maßnahmenbeginn" und damit wäre eine Förderung ausgeschlossen.

In der Zwischenzeit finden Sie im Randbereich Links zur Homepage des Verbands der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (kurz: VDE), der sich für vereinfachte Rahmenbedingungen einsetzt, und zur Homepage der Verbraucherzentrale, wo viele Fragen zum Thema beantwortet werden. Wertvolle Fachinformationen zur Funktionsweise einer Mini-PV-Anlage, Voraussetzungen für den Betrieb und zu beachtenden Normen finden Sie auch auf der Homepage der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE (kurz: DKE).

Außerdem finden Sie im Randbereich die Photovoltaik-Strategie des Bundes, deren Teilziel unter Punkt 3.4 die Erleichterung von Balkon-PV ist. Auf Seite 24-27 ist dargestellt, wie die Ausgangssituation ausschaut und welche Schritte und Maßnahmen die Bundesregierung ergreifen will, um die Anschaffung und Inbetriebnahme solcher kleinen Modulen zur Eigennutzung zu vereinfachen. Wenn Sie planen, sich eine steckerfertige PV-Anlage anzuschaffen, ist es wichtig, dass Sie sich mit den wandelnden Rahmenbedingungen vertraut machen und eine Ahnung davon haben, was sich perspektivisch an der Gesetzeslage ändern wird. Wenn Sie Mieter_in (in einem Mehrfamilienhaus) sind, ist es außerdem empfehlenswert, frühzeitig den Kontakt zur/zum Vermieter_in und ggf. der Hauseigentümergemeinschaft zu suchen.

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Zum Hintergrund: Was ist ein Balkonkraftwerk und wie funktioniert es?

Steckerfertige PV-Module – auch Balkonkraftwerke genannt – sind kleine Photovoltaik-Anlagen, die es vielerseits als Komplettset zu kaufen gibt. Sie sind insbesondere für Mietende interessant, die über kein eigenes Haus und große Dachflächen verfügen.

Das Balkonkraftwerk – bestehend aus ein bis zwei Solarpanelen (à ca. 400 W) und einem Wechselrichter, der den aus Sonnenlicht erzeugten elektrischen Strom in „Haushaltsstrom“ umwandelt – kann zum Beispiel am Balkongeländer montiert werden und vermag bei entsprechender Ausrichtung zur Sonne den Grundbedarf an Strom in Haushalt decken.

Der Strom aus dem Steckersolar-Gerät fließt beispielsweise in die Steckdose am Balkon und von dort zu Fernseher, Kühlschrank und Waschmaschine, die an anderen Steckdosen in der Wohnung eingestöpselt sind. Dann zählt der Stromzähler langsamer, es wird weniger Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen. Reicht der Strom vom Balkon nicht für den Betrieb der Haushaltsgeräte aus, fließt einfach Strom vom Versorger aus dem Netz dazu.

Weitere Informationen und Hilfestellungen finden sich zum Beispiel auf der Homepage der Verbraucherzentrale.