Bebauungsplan Nummer 207 "Klappmütze"
BETEILIGUNG AN DER PLANUNG UND VERFAHRENSSTAND
Aufstellungsbeschluss, § 2 (1) BauGB
Der Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Haan hat in seiner Sitzung am 25.06.2024 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 207 „Klappmütze“ im Vollverfahren gemäß § 8 Abs. 2 BauGB (einschließlich Umweltprüfung/Umweltbericht) gefasst und den Planungszielen zugestimmt.
Ziel des Bebauungsplans Nr. 207 ist es, auf dem Grundstück eine Arrondierung mit Einfamilienhäusern und / oder Doppelhäusern vorzunehmen. Damit soll die Gebietstypik sowie das Wohnumfeld städtebaulich fortgeführt werden und dem bestehenden Wohnraumbedarf auch im Bereich des Eigenheimbaus Rechnung getragen werden. Zusätzlich soll die im Flächennutzungsplan dargestellte Grünfläche auf Ebene des Bebauungsplanes planungsrechtlich gesichert werden.
Beteiligung der Öffentlichkeit, § 3 (1) BauGB und frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, § 4 (1) BauGB
Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung hat der Ausschuss in der Sitzung am 25.06.2024 zudem beschlossen, eine Diskussionsveranstaltung durchzuführen. Dabei wird über die Planung unterrichtet sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die Veranstaltung fand am 28.08.2024 um 18.00 Uhr im Sitzungssaal der Stadt, Kaiserstraße 85 in 42781 Haan, statt.
Die Planunterlagen konnten ergänzend in der Zeit vom 26.08.2024 bis zum 06.09.2024 im Flur zum Amt für Stadtplanung und Vermessung, Verwaltungsgebäude Alleestraße 8, eingesehen werden:
Die Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung digital über das Vorhaben unterrichtet und ihnen die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Die vorliegenden Planunterlagen stehen ihnen auf dieser Seite zum Download zur Verfügung.
Download
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