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Bebauungsplan Nummer 200 "Neues Rathaus"

Beteiligung an der Planung und Verfahrensstand

AUFSTELLUNGSBESCHLUSS, § 2 (1) BauGB


Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr hat in seiner Sitzung am 26.03.2019 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 200 „Neues Rathaus“ im Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (Bebauungsplan der Innenentwicklung) gefasst und den Planungszielen zugestimmt. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 26.04.2019 im Amtsblatt der Stadt Haan bekannt gemacht.

Primäres Ziel des Bebauungsplans Nr. 200 ist die Schaffung des erforderlichen Baurechts für die Errichtung eines neuen Rathauses im Bereich des unteren Neuen Marktes / Schillerpark. Hierdurch soll in Ergänzung zur Stadtbücherei mit einer weiteren publikumswirksamen öffentlichen Einrichtung der untere Neue Markt weiter belebt werden. Zusätzlich sind im Bereich Windhövel ergänzende Wohnnutzungen angedacht.

Beteiligung der Öffentlichkeit, § 3 (1) BauGB

Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung hat der Ausschuss in der Sitzung am 26.03.2019 zudem beschlossen, eine Diskussionsveranstaltung durchzuführen. Dabei wird über die Planung unterrichtet sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die Veranstaltung fand am Mittwoch, dem 08.05.2019 um 19.00 Uhr in der Stadtsparkasse Haan, Eingang Neuer Markt im Rahmen einer gemeinsamen Informationsveranstaltung zum Integrierten Handlungskonzept Innenstadt statt.

Ergänzend konnten die Planunterlagen in der Zeit vom 09.05.2019 bis zum 24.05.2019 im Amt für Stadtplanung und Bauaufsicht eingesehen werden.

Download (Stand 04.05.2020)

Sofern Rückfragen zur Planung bestehen, können Sie das Amt für Stadtplanung und Vermessung auch telefonisch unter der Rufnummer 02129 / 911-322 erreichen.