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Beteiligung zur 3. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 14.03.2025 beschlossen, den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW), zu ändern und die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Absatz 2 ROG in Verbindung mit § 13 LPlG NRW zu beteiligen.

Die 3. LEP-Änderung ist am 24.03.2025 im Ministerialblatt (MBl. NRW.) bekannt gemacht und das Beteiligungsverfahren eingeleitet worden.

Zu den geplanten Änderungen im LEP NRW sowie zur Planbegründung und zum Umweltbericht können Sie während der Veröffentlichungsfrist vom 03.04.2025 bis einschließlich 30.06.2025 Stellung nehmen.
Weitere Informationen finden Sie im Ministerialblatt des Landes SMBl Inhalt | RECHT.NRW.DE