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Datum: 17.03.2023

Informationsseite des Eisenbahnbundesamt zu Schienenlärm geht online

Das Eisenbahn-Bundesamt überarbeitet seinen Lärmaktionsplan nach Umgebungslärmrichtlinie in der vierten Runde.

Auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de informiert das Eisenbahn-Bundesamt ausführlich über seine Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung und zeigt, wie sich Bürgerinnen und Bürger an der Überarbeitung beteiligen können. Darüber hinaus finden Bürgerinnen und Bürger ab sofort Informationen über Maßnahmen zur Lärmminderung, über laute Güterwagen oder Förderprogramme zum Schallschutz.
Alle Menschen, die sich durch Schienenverkehrslärm gestört fühlen, können ab dem 13. März 2023 an der Überarbeitung der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich zu ihren Lärmproblemen äußern. Vorab veröffentlichte das Eisenbahn-Bundesamt am 30. Juni 2022 die neuberechneten Lärmkarten der vierten Runde nach Umgebungslärmrichtlinie.

Die Stadt Haan wurde gebeten, die Informationen zu dieser Informationsseite und zum Beteiligungsverfahren innerhalb ihres Netzwerkes weiterzuleiten, um möglichst viele Menschen zu erreichen.

In einem Medienbereich kann umfangreiches Begleitmaterial heruntergeladen werden. Die wichtigsten Informationen zu den Themen Lärmaktionsplanung und Lärmkartierung des Eisenbahn-Bundesamtes sind dort in einer Broschüre und Flyern zusammengefasst. Sie erreichen den Medienbereich über: www.laermaktionsplanung-schiene.de/medienbereich .

Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung:
Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Phase vom 13. März bis zum 24. April 2023 können die Teilnehmenden über eine interaktive Kartenanwendung einen Ort angeben, an dem sie sich durch Schienenverkehrslärm gestört fühlen. Zu jedem benannten Ort können die Teilnehmenden dann verschiedene Aussagen zur Lärmsituation treffen. Die zweite Beteiligungsphase findet Ende des Jahres 2023 statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf des Lärmaktionsplanes bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.

Newsletter und Kontakt:
Auf der neuen Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de besteht auch die Möglichkeit, sich für einen Newsletter anzumelden, mit dem das Eisenbahnbundesamt unter anderem über die Starttermine der Beteiligungsphasen informiert.

Fragen können an das Eisenbahn-Bundesamt an die E-Mail-Adresse umgebungslaerm@eba.bund.de oder postalisch mit dem Stichwort „Umgebungslärm“ an die Zentrale des Eisenbahn-Bundesamtes, Heinemannstraße 6, in 53175 Bonn gerichtet werden.