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Datum: 29.07.2021

Soforthilfeprogramm Hochwasser der Stadt Haan - Anträge bis 31.07.2021 möglich

Durch das Starkregenereignis der letzten Woche sind auch auf Haaner und Gruitener Gebiet etliche Häuser durch Wassereinbrüche in Mitleidenschaft gezogen worden. Es sind dabei nicht nur Bereiche in der Nähe von Gewässern durch Hochwasser betroffen, sondern in weiteren Straßen sind Keller durch drückendes Wasser vollgelaufen. Hier konnten die enormen Regenmengen, die innerhalb kurzer Zeit niedergingen, nicht mehr von der bereits durch den Regen der vorangegangenen Wochen vollgesogenen Erde aufgenommen werden. Beruhigend ist die Tatsache, dass das Kanalnetz trotz der Wassermassen störungsfrei funktionierte.

Die Feuerwehr registrierte mehr als 170 Einsätze, die Verwaltung geht jedoch von einer ähnlich hohen Zahl weiterer Betroffener aus, die sich selbst geholfen haben. Da davon auszugehen ist, dass einige Betroffene nicht ausreichend versichert sind oder eine Regelung mit der Versicherung nicht schnell herbeigeführt werden kann, haben Politik und Verwaltung bereits am Sonntag, den 18.07.2021 ein Sofortpaket beschlossen, um schnell und unbürokratisch bei den Aufräumarbeiten und in der ersten Not zu helfen. Die Hilfe soll die Bundes- und Landesmittel ein kleines Stück ergänzen aber nicht ersetzten. Was nicht erwartet werden kann, ist eine vollständige Übernahme aller durch Versicherungen oder andere Dritte nicht gedeckte Schäden.

Neben der Bereitstellung von Containern und Mitarbeitern, die schweres Gerät fahren können, kann jetzt ab sofort auch die direkte finanzielle Hilfe als Pauschalbetrag beantragt werden.

Hier finden Sie das Antragsformular


Wer kann einen Antrag auf Soforthilfe stellen?

Antragsberechtigt sind Haaner Privathaushalte und Gaststättenbetriebe, denen

  • ein materieller Schaden durch das Unwetter mit Hochwasser im Juli 2021 entstanden ist und
  • die Mittel zur Ersatzbeschaffung von durch das Starkregenereignis mit Hochwasser zerstörtem Hausrat oder Betriebsvermögen verwendet werden.

Pro Haushalt oder Gaststättenbetrieb kann nur ein Soforthilfeantrag gestellt werden.

Wofür ist die Soforthilfe zu verwenden?

Die Soforthilfe ist ausschließlich für Ersatzbeschaffungen für durch das Unwetter mit Hochwasser zerstörten Hausrat oder Betriebsvermögen zu verwenden.

Wie hoch ist die Hilfszahlung?

Die Soforthilfe dient dazu, die finanziellen Folgen der entstandenen Sachschäden abzumildern. Sie beträgt einmalig bis zu 1.500,- EUR je Privathaushalt, bei Gaststättenbetrieben bis zu 3.000,- EUR.

Wo wird beantragt und wer zahlt die Mittel aus?

Der Antrag kann per Email oder postalisch gestellt oder im Rathaus abgegeben werden. Bei einer Antragstellung per Email ist das Antragsformular nebst Anlagen unterzeichnet und eingescannt im pdf-Format ausschließlich an die Adresse hochwasserhilfen@stadt-haan.de zu senden.

Die Soforthilfe wird von der Stadtkasse ausschließlich per Überweisung auf das von der/dem Antragsteller*in genannten inländischen Bankkonto ausgezahlt. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

Welche Angaben muss der Antrag enthalten?

Das Soforthilfeprogramm verzichtet bewusst auf ein bürokratisches Antragsverfahren, um eine rasche und unbürokratische Auszahlung zu gewährleisten. Die Angaben zum Antrag müssen aber richtig sein – Falschangaben können den Tatbestand des Subventionsbetrugs erfüllen und zu entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Welche Nachweise müssen Antragsteller erbringen?

Als Nachweis des Sachschadens ist dem Antrag ein aussagekräftiges Foto beizufügen.
Sofern eine Hausrat- oder Geschäftsinhaltversicherung unter Einschluss von Elementargefahren besteht, ist zudem eine Kopie der Schadensmeldung an die Versicherung zu übersenden.

Nach gewährter Soforthilfe ist eine Kopie der Abrechnung der Versicherung bis spätestens 30.09.2021 einzureichen. Für den Fall, dass eine Hausrat- oder Geschäftsinhaltversicherung nicht besteht, sind bis spätestens 30.09.2021 Rechnungskopien für die Ersatzbeschaffungen vorzulegen. Wird dieser Auflage nicht nachgekommen, kann die gesamte Soforthilfe zurückgefordert werden.

Werden andere Leistungen oder Hilfen auf die Soforthilfe angerechnet? Was gilt für den Fall, dass der Schaden geringer ist als die Soforthilfe?

Bei der Gewährung der Soforthilfe gilt das Überkompensationsverbot. Das bedeutet, dass bei einer eventuellen Gewährung weiterer finanzieller Hilfen die Soforthilfe (anteilig) zurückgezahlt werden muss, wenn sämtliche mit der Naturkatastrophe zusammenhängende Hilfen oder Leistungen (insb. Versicherungsleistungen, Schadensersatzansprüche, Spenden) die Höhe des entstandenen Schadens übersteigen. In diesem Fall ist der Überschreitungsbetrag zurückzuzahlen.
Ebendies gilt auch für den Fall, dass der Schaden geringer ist als die Soforthilfe.

Kann eine Selbstbeteiligung als Schaden geltend gemacht werden?

Für den Fall, dass die Versicherung eine Selbstbeteiligung einbehält, kann diese als Schaden geltend gemacht werden.

Bis wann muss der Antrag gestellt werden?

Bei der Soforthilfe handelt es sich um eine Billigkeitsleistung, die schnell und unbürokratisch ausgezahlt werden soll. Die Antragsfrist endet insofern bereits am 31.07.2021.

Wie wird über den Antrag entschieden?

Die Soforthilfe ist eine freiwillige Leistung der Stadt Haan, über deren Vergabe nach pflichtgemäßen Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel entschieden wird.