Sprungziele
Inhalt
Datum: 29.09.2022

Musikausübende Vereine – Bis zum 04. Oktober 2022 können Förderanträge gestellt werden

Musikausübende Vereine – Bis zum 04. Oktober 2022 können Förderanträge gestellt werden

Zur Förderung von musikausübenden Vereinen in Haan können diese auch in diesem Jahr wieder eine finanzielle Unterstützung durch die Stadt beantragen.
Die ortsansässigen musikausübenden Vereine leisten einen wertvollen Beitrag zum kulturellen Leben in Haan, sodass diese im laufenden Jahr mit einem Zuschuss gefördert werden können.
Insgesamt stehen im städtischen Haushalt 2022 4.500,- € dafür zur Verfügung.

Förderungswürdig sind Vereine, aber auch Vereinigungen mit vereinsähnlicher Struktur. Aktuelle Grundvoraussetzung ist hierbei, dass diese Vereine musikausübend sind, also selbst musizieren, in Haan ansässig sind und hier wirken.

Der Förderbetrag bemisst sich u. a. durch folgende Kriterien:
• nach der Anzahl der Anträge, die die Voraussetzung erfüllen
• ob der Verein kirchlich oder nicht kirchlich ist
• Anzahl der Mitglieder mit und ohne Instrument
• der Anzahl öffentlicher Konzerte in Haan im laufenden Jahr
• Vereinsjubiläen können bei einer Förderung ebenfalls berücksichtigt werden.

Alle betreffenden Vereine/vereinsähnliche Vereinigungen können ab sofort bei der Stadt Haan, Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur eine Förderung für 2022 beantragen. Das Antragsformular ist zu finden auf der Homepage der Stadt – Städtische Kulturarbeit
https://www.haan.de/Kultur-Freizeit/Kultur/Städtische-Kulturarbeit/ 
oder kann unter kultur@stadt-haan.de oder telefonisch unter 02129 911-420 angefordert werden.

Der Förderantrag muss bis spätestens zum 04. Oktober 2021 bei der Stabsstelle im Original oder per E-Mail sein:
Rathaus - Stabsstelle WTK
Kulturförderung
Kaiserstraße 85
42781 Haan

kultur@stadt-haan.de

Wichtiger Hinweis zur Auszahlung der Fördergelder: Da über die Vergabe von Fördergeldern die politischen Gremien entscheiden, wird der Beschluss über die Aufteilung der Fördergelder erst in der Ausschusssitzung im November gefasst. Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt anschließend Ende 2022 / Anfang 2023.