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Datum: 03.12.2021

Kontrollen laufen gut - 3G-Regel beim Besuch im Rathaus ab 6.12.2021

In der heutigen Sitzung des Haaner Krisenstabes unter der Leitung von Bürgermeisterin Bettina Warnecke informierte das Ordnungsamt über die aktuellen Kontrollen zur Einhaltung der Corona-Schutzverordnung.

Die Außendienstmitarbeiter/-innen der Ordnungsbehörde werden seit einer guten Woche von Kolleginnen und Kollegen aus anderen Fachbereichen der Stadtverwaltung unterstützt, um gemeinsam Kontrollen durchzuführen. Die Kontrollteams suchten bisher rund 100 Betriebe (gastronomische Betriebe aller Art und Spielhallen), sowie mehrfach den Pyramidenmarkt und Weihnachtsmarkt auf, um die Einhaltung der 3 bzw. 2 G Regelung zu kontrollieren. Überprüft wurden Gäste, die Inhaber sowie Beschäftigten in den Betrieben.
Erfreulicherweise konnte bisher kein nennenswerter Verstoß gegen die Auflagen festgestellt werden. „Die Zusammenarbeit mit den Gastronomen und den Betrieben läuft sehr gut“, berichtet Rainer Skroblies, Leiter des Ordnungsamtes, „und auch bei den Gästen treffen die Kontrollen auf breite Zustimmung.“

In der Krisenstabssitzung wurde ebenfalls festgelegt, dass zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und der Mitarbeitenden der Verwaltung ab Montag, 6. Dezember, im Rathaus und in allen Außenstellen grundsätzlich die 3G-Regel gilt. Besucherinnen und Besucher haben nur Zutritt, wenn sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind.

Der Antigen-Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden, der PCR-Test maximal 48 Stunden alt sein. Sogenannte Selbsttests berechtigen nicht zum Zutritt.

Schülerinnen und Schüler gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt, sie brauchen keinen Coronatest.

Weiterhin gilt: Beim Betreten des Rathauses oder einer Außenstelle ist das Tragen eines medizinischen Mundschutzes erforderlich.