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Datum: 29.07.2021

Hochwasserhilfe des Landes NRW

Das Land NRW und der Bund haben ein Nothilfeprogramm im Gesamtumfang von 400 Mio. € aufgelegt. Die Auszahlung der Soforthilfe für Haaner Einwohner und Gewerbetreibende erfolgt über die Stadt Haan.

Anspruchsberechtigt sind Antragsteller, die glaubhaft machen, einen Schaden von mindestens 5.000 € erlitten zu haben, für den kein Dritter einstehe. Die Hilfesumme beträgt 1.500 € pro Haushalt plus 500 € für jede weitere Person bis maximal 3.500 €.

Daneben können auch für Schäden in und an den Betriebsstätten von Unternehmen, Gewerbetreibenden, freiberuflich und selbständig Tätigen und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben 5.000 € je Betriebsstätte beantragt werden. Sie ist grundsätzlich nicht rückzahlbar. Antragsvoraussetzung ist eine Eigenerklärung der geschädigten Person, dass nach Selbsteinschätzung in ihrer Betriebsstätte ein Schaden in Höhe von mindestens 5.000 € entstanden ist, der nach Einschätzung des Antragstellers auch nicht durch Versicherungsleistungen bzw. Leistungen Dritter ersetzt wird.

Bitte beachten Sie: Die Auszahlung erfolgt nuer per Überweisung. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

Die Richtlinien zur Hilfegewährung und die Antragsformulare sind hier abrufbar.

Die Hochwasserhilfen der Stadt Haan sind dabei nicht als Leistungen Dritter zu verstehen.

Richtlinien und Antragsformular für Soforthilfe:

Richtlinien und Antragsformular für Soforthilfe für Unternehmen, Gewerbetreibende und freiberuflich und selbständig Tätige: