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Informationen für eltern & Familien



Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO)

Die Corona-Betreuungsverordnung enthält Regelungen für Schulen, Kitas und andere Betreuungseinrichtungen während der Corona-Pandemie. 

Corona-Betreuungsverordnung (CoronaBetrVO), gültig ab 02.04.2022

Corona-Betreuungsverordnung (CoronaBetrVO) mit markierten Änderungen, gültig ab 02.04.2022

Aktuelle Informationen aus Schulen & Kitas

Sie wollen sich über die aktuelle Situation in "Ihrer" Schule oder Kita informieren?

Hier finden Sie die direkten Kontakte zu allen Schulen und Kitas in Haan. Sie informieren schnell und unmittelbar, wenn es plötzliche Änderungen gibt. 


Informationen der Stadtverwaltung

Ausführlichen Erläuterungen sowie Fragen und Antworten zur Kinderbetreuung, zu Schulen und allen weiteren Themen finden Sie übersichtlich auf der Website der Landesregierung.

Wie die Stadtverwaltung Haan im Zusammenwirken mit Kitas und Schulen Kinder, Jugendliche und Familien in der derzeitigen Situation unterstützt

Wie in allen Kommunen wurde auch in Haan zu Beginn der Pandemie ein Stab für außergewöhnliche Ereignisse eingerichtet, der sich in regelmäßigen Abständen über die notwendigen Schritte zur Bewältigung der Krise austauscht und die Umsetzung der einschlägigen Verordnungen, Fachempfehlungen, Schulmails, Rahmenhygienepläne und vieles mehr steuert.

Viele Akteure tragen zu einem erfolgreichen Krisenmanagement bei – u.a. die Kitas und die Schulen, um den Spagat zwischen Bildungsauftrag, Betretungsverboten und Hygieneregeln zu bewältigen.

Die Stadtverwaltung möchte die Gelegenheit nutzen, allen Beteiligten herzlichen Dank zu sagen. Viele verschiedene Stellen koordinieren ein beispielloses Krisenmanagement, um die negativen Auswirkungen der allgemein geltenden Beschränkungen für unsere Bevölkerung so gering wie möglich zu halten. Dieser Dank erstreckt sich natürlich auch auf alle Familien, die schon seit vielen Wochen versuchen, den plötzlich weggefallenen Schulunterricht und die fehlende Betreuung in den Kitas zu kompensieren – vor allem wenn „nebenbei“ noch das Homeoffice bewältigt werden muss.

 

Beispiel: Jugendamt und Kitas

Die Sicherung des Kindeswohls ist generell der Auftrag des Jugendamtes, speziell des Bezirkssozialdienstes. Die Sozialarbeiter:innen des Bezirkssozialdienstes im Jugendamt haben mit ihren vielfältigen Aufgaben nicht nur das Kindeswohl im Blick, sie beraten Familien in Fragen der Erziehung, Eltern in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung und Kinder und Jugendliche können sich in ihren Sorgen und Nöten auch ohne Kenntnis der Eltern an die Sozialarbeiter:innen des Bezirkssozialdienstes (BSD) wenden.

Bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung nehmen die Sozialarbeiter:innen den Schutzauftrag des Jugendamtes wahr und klären mit den betroffenen Familien und anderen Fachkräften, wie der Schutz der Kinder sichergestellt werden kann. Auch unter normalen Bedingung fordern diese Aufgaben von den Sozialarbeiter:innen im Bezirkssozialdienst neben einer hohen pädagogischen Fachlichkeit ein hohes Maß an Engagement und Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme. In Coronazeiten sind die Bedingungen nicht normal. Für die Sozialarbeiter:innen ist es eine Herausforderung, die Standards zu halten, wenn es um das Kindeswohl geht und trotzdem den Infektionsschutz sicherzustellen.

  • Dem Jugendamt sind die Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf selbstverständlich bekannt. Deren engmaschige Begleitung wird seit Beginn der Pandemie durchgängig telefonisch wahrgenommen, inzwischen auch wieder durch persönlichen Kontakt.
  • Das Jugendamt begrüßt die inzwischen durch die Landesregierung realisierte Lockerung der Betretungsverbote in Kitas ausdrücklich, wonach u.a. Kinder, denen eine Kindeswohlgefährdung droht, wieder in den Kitas betreut werden dürfen. Damit werden bislang unterbrochene „Meldeketten“ wieder geschlossen.
  • Gespräche in der Erziehungsberatung und der Trennungs- und Scheidungsberatung werden zurzeit telefonisch geführt. Erste Erfahrungen konnten mit Telefonkonferenzen gemacht werden, in denen zwischen strittigen Eltern in Trennungssituationen vermittelt wurde. Die Rückmeldungen der Eltern hierzu sind durchweg positiv.
  • Die Kontinuität von Hilfeprozessen muss unbedingt verlässlich garantiert sein. Bei Hilfeplangesprächen, die der Fortschreibung einer Maßnahme dienen, wird geprüft, ob diese verschoben werden können. In diesem Fall läuft die Hilfe weiter nach den Zielen, die im vorhergegangenen Hilfeplangespräch vereinbart wurden. Die Sozialarbeiter:innen bleiben in ständigem Austausch mit den Familien und den Leistungsanbietern, um über den Verlauf der Hilfe informiert zu sein. In keinem Fall wird eine Hilfe unterbrochen, weil die Fortschreibung eines Hilfeplangespräches aussteht.
  • Bei neu eingeleiteten Hilfen oder Hilfen, in denen eine Veränderung notwendig ist, finden die Hilfeplangespräche weiterhin statt. Hier steht ein Büro zur Verfügung, in dem ein Gespräch mit bis zu vier Personen möglich ist.
  • Bei Anhaltspunkten auf eine Kindeswohlgefährdung nimmt der Bezirkssozialdienst den Schutzauftrag nach den bestehenden Standards zum Kinderschutz wahr. Das heißt, dass die Kinder und Jugendlichen und die Eltern zu einer Gefährdungseinschätzung hinzugezogen werden und dass, wenn notwendig, auch Hausbesuche durchgeführt werden. Im Jahr 2019 hat der Bezirkssozialdienst 20 Gefährdungseinschätzungen bei Anhaltspunkten auf eine Kindeswohlgefährdung vorgenommen. Von Jahr zu Jahr schwanken die Zahlen, 2018 wurden 28 Überprüfungen vorgenommen. Angesichts dieser Zahl lässt sich zurzeit schwer sagen, ob die Meldungen während der Coronapandemie eher zugenommen oder abgenommen haben. Bisher sind seit Mitte März 2020 vier Meldungen zu einer Kindeswohlgefährdung bearbeitet worden.
  • Die Dienststelle ist ständig mit zwei Sozialarbeiter:innen besetzt, so dass im Notfall zeitnah gehandelt werden kann.
  • An dieser Stelle sind alle aktuellen Hilfeangebote verlinkt: 


    • unserer Psychologische Beratungsstelle hat bereits über das telefonische Angebot informiert. Grundsätzlich besteht die Onlineberatung der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. und berät bundesweit anonym und kostenlos unter www.bke-elternberatung.de.
    • das Elterntelefon der "Nummer gegen Kummer". Das Elterntelefon berät bundesweit anonym und kostenlos unter der Nummer 0800 111 0 550
    • Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" ist auch ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben. Unter der Nummer 0 8000 116 016 bietet es Frauen aller Nationalitäten eine 24-Stunden-Beratung an.
    • Das Hilfetelefon für "Schwangere in Not" des Bundesfamilienministeriums ist unter der Nummer 0800 40 40 020 rund um die Uhr für Schwangere erreichbar
    • Mail-Beratung von pro familia bei Fragen und Problemen rund um Partnerschaft, Sexualität, Familienplanung und Schwangerschaft bietet pro familia eine kostenlose und anonyme Online-Beratung. www.profamilia.de
  • Die Kitas haben die lange Phase der Betretungsverbote überaus kreativ genutzt, um mit den Kindern und ihren Eltern dennoch in Verbindung bleiben zu können, u.a. durch Videoclips, Bastel- und Ausflugstipps, telefonischen Kontakte und vieles mehr. Bei inzwischen wieder höherer Auslastung leisten die pädagogischen Fachkräfte eine großartige Arbeit, um einerseits die Hygienepläne einzuhalten, den Kindern aber trotzdem ein pädagogisch hochwertiges Angebot unterbreiten zu können – dies auch vor dem Hintergrund, dass in den Kitas durchaus Menschen arbeiten, die selbst der Risikogruppe angehören.
  • Mit Stand 14.05.2020 werden bereits wieder 235 Kinder in den Kitas und 35 Kinder in der Tagespflege betreut.

 

Beispiel: Amt für Schule und Sport und Schulen

Die Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Schule und Sport und den Haaner Schulen ist ausgesprochen gut und hat sich auch in der aktuellen Krise mehr als bewährt.

So finden auch unter Beteiligung der OGS-Leitungen engmaschig Gespräche zwischen Schulleitungen und Verwaltung statt, um die Anforderungen an den Schul- und Notbetreuungsbetrieb zu steuern und bedarfsgerecht sofort reagieren zu können.

Im Vorfeld der sich ankündigenden schrittweisen Öffnung der Schulen nach den Osterferien wurden Hygienebegehungen mit Vertretern der Schulleitungen, der Verwaltung und den Reinigungsfirmen durchgeführt, um zusätzliche Anforderungen vor Ort besprechen zu können. Im Interesse der vor Ort tätigen Lehrer/innen, des sonstigen Schulpersonals und vor allem der Schüler/innen (SuS) wurden die Anforderungen an die Reinigung sowohl im Notbetreuungs- als auch für den Schulbetrieb über das seitens des Landes vorgegebene Maß gestellt, um allen Akteuren vor Ort ein bestmögliches Sicherheitsgefühl zu geben. Seitens des Gebäudemanagements wurde ein neuer Hygieneplan aufgestellt und darüber hinaus für alle Schulen in ausreichender Menge Hand- und Flächendesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt.

Schulleitungen, Lehrerinnen und Lehrer kümmern sich vorbildlich um die Schüler/innen und meistern so die Anforderungen an einen „Unterricht auf Distanz“, ohne hierauf vorbereitet gewesen zu sein. Die Schüler/innen wurden und werden mit Unterrichtsmaterialien ausreichend versorgt. Dies geschieht sowohl online als auch in Printform, um alle SuS gleichermaßen zu erreichen. Darüber hinaus standen und stehen die Vertreter/innen der Schulen sowohl per Mail als auch telefonisch für Fragen und Sorgen der Eltern zur Verfügung und das nicht nur zu den üblichen Schulzeiten, sondern auch abends, teilweise sogar an den Wochenenden und in den Ferien. Denn neben den didaktischen Anforderungen geht es allen Beteiligten auch um eine emotionale Unterstützung der Familien in einer in dieser Form noch nie erlebten Ausnahmesituation. Die Schulsozialarbeit der Stadt Haan und die Psychologische Beratungsstelle in Hilden runden das Beratungsangebot für Eltern ab.

Gleiches gilt für die Vertreter/innen der OGS. Diese haben für die Kinder der Notbetreuung ein sehr ansprechendes Programm sowohl im Hinblick auf Lern- als auch Entspannungszeiten entwickelt, was unter den aktuellen Bedingungen eine große Herausforderung darstellte. Um den Kontakt zu den anderen Kindern nicht zu verlieren, wurden z.B. auch dort kleine Videos gedreht oder Briefe geschrieben.

Neben dem Ziel, die aktuelle Phase gut zu überstehen geht es auch darum, den Bedürfnissen der Schüler/innen gerecht zu werden, für die das laufende Schuljahr eigentlich aus anderem Grund ein Besonderes ist, nämlich durch den Abschluss in Klasse 10, das Abitur oder auch den Wechsel von der 4. in Klasse in die weiterführende Schule.

In die Zukunft blickend besteht bereits jetzt ein enger Austausch zwischen den Haaner Schulen und der Verwaltung, um die Anforderungen an das „Lernen auf Distanz“ in den Medienentwicklungsplan einzuarbeiten, der unabhängig von der Corona-Pandemie für das zweite Halbjahr zur Beschlussfassung im Rat der Stadt Haan ansteht. Der Zeitpunkt ist insofern günstig, denn es ist wichtig und Konsens zwischen Schulen und Verwaltung,  dass es anstelle der Setzung von falschen Schwerpunkten durch Improvisation und der Gefahr von Bildungsnöten um die Entwicklung eines zukunfts- und tragfähigen Medienentwicklungskonzeptes gehen muss, bei der die Ausstattung in den und die Umsetzung pädagogischer Konzepte durch die Schulen Schritt halten kann.           

 

Familie unter sich - Tipps und Ideen für den Alltag

Hier finden Sie Ideen und Tipps für den Tag. Z.B. Tipps für Elter, wie Kindern die Situation erklärt werden kann oder Unterstützung für die "Schule zu Hause".