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Kreis Mettmann informiert: Ab Samstag, 22. Mai, Terminshopping (Click & Meet) wieder möglich 

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit undSoziales des Landes NRW (MAGS) hat in seiner Allgemeinverfügung vom 20. Mai festgestellt, dass die 7-Tages-Inzidenz im Kreis Mettmann seit fünf Werktagen unter 150 liegt. Damit ist ab Samstag (22. Mai) Terminshopping (Click & Meet) wieder möglich. Voraussetzung ist neben der vorherigen Terminvereinbarung ein negatives Testergebnis. Erlaubt ist ein Kunde pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche.Die Kontaktdaten der Kunden und der Zeitraum des Aufenthaltes im Geschäft sind zu erfassen.

Was dies für den Haaner Handel, das Gastgewerbe und die Dienstleister bedeutet, hat die Wirtschaftsförderung der Stadt Haan folgend zusammengefasst:   

Handel:

Öffnen dürfen ausschließlich nach Nr. 4 des "Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" folgende Geschäfte:

- Geschäfte des Lebensmittelhandels sowie einschließlich der Direktvermarktung
- Getränkemärkte
- Reformhäuser
- Babyfachmärkte
- Apotheken
- Sanitätshäuser
- Drogerien
- Optiker
- Hörakustiker
- Tankstellen
- Stellen des Zeitungsverkaufs
- Buchhandlungen
- Blumenfachgeschäfte
- Tierbedarfsmärkte
- Futtermittelmärkte
- Gartenmärkte
- Großhandel


Diese müssen folgendes beachten:

1. Es dürfen keine Waren verkauft werden, die über das übliche Sortiment der oben auflisteten Geschäfte gehen.
2. Bis 800 m² der Gesamtverkaufsfläche gilt die Begrenzung 1 Kunde/Kundin pro angefangene 20 m² Verkaufsfläche; begleitende Personen (wie z. B. Kinder) werden als Kunde mitgezählt.
3. Über 800 m² der Gesamtverkaufsfläche gilt eine Begrenzung von 40 Kunden zzgl. 1 Kunde/Kundin pro angefangene 40 m² Verkaufsfläche
4. Darüber hinaus gilt, dass Kunden immer die Möglichkeit haben müssen, im Geschäft einen Abstand von 1,5 m einhalten zu können.
5. Jede/r Kunde/Kundin muss beim Einkauf eine FFP2 oder medizinische Gesichtsmaske tragen.


Hinzu kommt nunmehr die nachstehende LOCKERUNG:

Alle anderen Geschäfte dürfen nicht regulär öffnen. Sie dürfen jedoch nun Click and Meet anbieten. Bei Click and Meet muss die Kundin / der Kunde einen festen Termin vorab vereinbaren und darf sich nur für einen zuvor vereinbarten begrenzten Zeitraum im Laden aufhalten. Zudem muss von der Kundin / von dem Kunden ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 24 Stunden ist, vorgewiesen werden. Bei Click and Meet darf nur 1 Kunde pro 40 m² Verkaufsfläche zugelassen werden. Darüber hinaus gelten des Weiteren die oben aufgelisteten Punkte 1, 4 und 5, die auch beim Öffnen der Geschäfte beachtet werden müssen. Eine zeitliche Staffelung der Kunden/Kundinnen, um Ansammlungen zu vermeiden, wird empfohlen.


Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes:

Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes dürfen bei dem derzeitigen Inzidenzwert nicht öffnen. Davon ausgenommen sind die im Gesetz unter Nr. 7 a - e aufgelisteten Einrichtungen.
Die Auslieferung von Speisen und Getränken darf erfolgen. Der Verkauf von Speisen und Getränken zum Mitnehmen ist nachts bis 5:00 Uhr des folgenden Tages untersagt; eine nächtliche Lieferung bleibt zulässig. Speisen dürfen von den Kunden/Kundinnen nicht am Ort des Erwerbs oder der näheren Umgebung verzehrt werden. Bitte beachten Sie, dass die Kundschaft sich ab 22.00 nicht mehr im Freien aufhalten darf.


Körpernahe Dienstleistungen:

Öffnen dürfen ausschließlich Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen und seelsorgerischen Zwecken dienen.
Friseurbetriebe und Fußpflege dürfen ebenfalls öffnen. Friseurbetriebe und Fußpflege müssen jedoch folgendes einhalten:
FFP2 Masken oder vergleichbares muss vom Kunden/Kundin und dem Personal getragen werden. Die/der Kunde/Kundin muss zudem ein negatives Testergebnis vorlegen, dass nicht älter als 24 Stunden vor Antritt des Termins sein darf.

Sollten Sie Rückfragen zu den derzeit gültigen Bestimmungen haben, dann schreiben Sie bitte eine E-Mail an ordnung@stadt-haan.de.

20.05.2021