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Vollstreckung

Die Betreibung aller öffentlich-rechtlichen und teilweise privatrechtlichen Geldforderungen der Gartenstadt Haan sowie das Verfahren zur Vermögensauskunft werden durch die Vollstreckungsbehörde organisiert.

Nachdem sowohl eine Mahnung als auch ein Schreiben mit der Zahlungspflicht erfolglos geblieben sind, hat die Verwaltung verschiedene Möglichkeiten zu handeln.

 

Verfahren zur Vermögensauskunft über Gerichtsvollzieher

Der Gerichtsvollzieher setzt dem Schuldner eine Frist von zwei Wochen für die Begleichung der Forderung. Wird diese innerhalb der Frist nicht beglichen, kann die Verwaltung Auskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners verlangen, welche durch eine eidesstaatliche Erklärung durch den Zahlungspflichtigen bestätigt werden muss. Erfolgt die Erklärung jedoch nicht, droht die Erzwingungshaft. Werden falsche Angaben gemacht, drohen strafrechtliche Konsequenzen.

Die wirtschaftliche Lage des Schuldners wird anderen Behörden zur Verfügung gestellt, damit diese die Information ihrerseits nutzen können.

Kann der Zahlungspflichtige die Schulden mit dem bestätigten Vermögen alleine nicht begleichen oder hat er keine Vermögensauskunft abgegeben, folgt eine Eintragung ins Schuldnerverzeichnis, was eine fehlende Kreditwürdigkeit sowie gegebenenfalls Einschränkungen bei der Ausübung eines Gewerbes zur Folge haben kann.

 

Vollstreckung in beweglichen Sachen

Die Vollstreckung wird von der Gartenstadt Haan durch eigene Vollziehungsbeamte durchgeführt. Diese pfänden Forderungen im Innendienst (z.B. Lohn-, Konto-, Miet-, Sozialleistungspfändungen) sowie bewegliche Sachen (z.B. Kraftfahrzeuge) im Außendienst. Hierzu können gegebenenfalls auch Wohnungsdurchsuchungen stattfinden oder unmittelbarer Zwang angewendet werden (z.B. durch Ventilwächter oder Parkkralle).

 

Vollstreckung in Grundbesitz

Auf Antrag der Vollstreckungsbehörde werden Vollstreckungen im Grundbesitz durch das für das Grundstück zuständige Vollstreckungsgericht (Amtsgericht) durchgeführt. Maßnahmen können eine Eintragung von Zwangssicherungshypotheken oder -verwaltungen oder die Durchführung von Zwangsversteigerungen sein.

 

Weitere Kosten / Gebühren

Pfändungsgebühren und sonstige Kosten der Vollstreckung können ohne gesonderten Bescheid zwangsweise beigetrieben werden und sind vom Zahlungspflichtigen zu entrichten.

 

Amtshilfe

Neben den Forderungen der Gartenstadt Haan treibt die Vollstreckungsabteilung auch diejenigen bestimmter anderer Gläubiger und Behörden bei (z.B. der Handwerker- oder Apothekerkammer oder den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio).

 

Insolvenzen

Auch außergerichtliche Einigungen (Vorinsolvenzen) und Forderungen im regulären Insolvenzverfahren gehören zum Zuständigkeitsbereich der Vollstreckungsabteilung.